Bundespräsidentenwahl 2010
Wann wird gewählt?
Am 25. April 2010 findet in Österreich die Wahl der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten statt.
Wer darf wählen?
Das Wahlrecht bei der Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten haben alle Menschen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- am Stichtag der Wahl (2. März 2010) in einer österreichischen Gemeinde einen Hauptwohnsitz hatten und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wählen in Wien
Im Wiener WählerInneverzeichnis bist du automatisch eingetragen, wenn du diese Kriterien erfüllst und am Stichtag der Wahl deinen Hauptwohnsitz in Wien hattest.
Wie wird gewählt?
- Alle 6 Jahre, direkt vom Volk
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. - Mehrheitswahl
Bei der Wahl der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten wird zwischen einzelnen Personen entschieden. Die Wahlentscheidung erfolgt nach dem Motto "Die Gewinnerin/der Gewinner bekommt alles" ("Winner-takes-all"-Prinzip). Dieses Wahlverfahren wird "Mehrheitswahl" genannt.
Für den Wahlsieg ist bei der Bundespräsidentschaftswahl die absolute Mehrheit nötig, d.h. mehr als die Hälfte der Stimmen müssen erreicht werden. Gibt es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, findet drei Wochen später ein zweiter Wahlgang mit Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten KandidatInnen statt.
Welche Aufgaben hat die Bundespräsidentin/der Bundespräsident in Österreich?
Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Österreichs und hat zahlreiche innen- und außenpolitische Aufgaben.
Dazu zählen insbesondere
- die Vertretung der Republik Österreich nach außen
- die Unterzeichnung von Staatsverträgen
- die Ernennung und Entlassung der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers
- die Ernennung der weiteren Mitglieder der Bundesregierung auf Vorschlag der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers
- die Entlassung der gesamten Bundesregierung
- die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen
- der Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer
- die Begnadigung von rechtskräftig Verurteilten
- die Verleihung von Amtstiteln, Berufstiteln und Orden
Derzeit ist Heinz Fischer Österreichs Bundespräsident. Detaillierte Infos über das Amt der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten gibt es unter www.hofburg.at.
Wer kann kandidieren?
- Mindestalter 35 Jahre
Alle ÖsterreicherInnen, die am Wahltag mindestens 35 Jahre alt sind und das Wahlrecht für Nationalratswahlen haben, können für das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten kandidieren. - Unterstützungserklärung
Für die Kandidatur ist ein Wahlvorschlag mit mindestens 6000 Unterstützungserklärungen nötig. - Einmalige Wiederwahl
Für das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist eine Wiederwahl ohne Unterbrechung einmal möglich, die maximale Funktionszeit beträgt daher 12 Jahre.
Wer sind die KanditatInnen?
Bis 26. März 2010, 17 Uhr hatten WahlwerberInnen die Möglichkeit, die für die Kandidatur notwendigen 6000 Unterstützungserklärungen zu sammeln.
Eine Liste aller WahlwerberInnen und weitere Infos zur Bundespräsidentschaftswahl findest du unter