Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2010
Wann wird gewählt?
Der Wiener Gemeinderat wird gleichzeitig mit den 23 Bezirksvertretungen alle fünf Jahre neu gewählt.
Die nächste Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl ist für den 10. Oktober 2010 angekündigt.
Wer darf wählen?
Das Wahlrecht bei der Wiener Gemeinderatswahl haben alle Menschen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- bis zum Stichtag der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht bei der Wiener Bezirksvertretungswahl (kommunales Wahlrecht) haben alle Menschen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder
- EU-BürgerInnen mit der Staatsbügerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates sind,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- bis zum Stichtag der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
WählerInnenverzeichnis
Die Teilnahme an der Wahl ist nur für Wahlberechtigte möglich, die im WählerInnenverzeichnis eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt automatisch durch die Wahlbehörde.
Ein Hausanschlag informiert vor der Wahl, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung im Haus in diesem Verzeichnis eingetragen und damit stimmberechtigt sind. Im Reklamationsverfahren kann gegen Eintragungen Einspruch erhoben werden oder eine fehlende Eintragung beantragt werden.
Wie wird gewählt?
- Alle fünf Jahre
Der Wiener Gemeinderat und die Wiener Bezirksvertretungen werden alle fünf Jahre von der Wiener Bevölkerung gewählt. - Stimmzettel
Bei der Wahl des Wiener Gemeinderats und der Wiener Bezirksvertretungen werden nicht einzelne Personen, sondern zunächst eine Partei gewählt. - Vorzugsstimmen
Zusatzlich zur Stimme kannst du bei der Wahl des Wiener Gemeinderats und der Wiener Bezirksvertretungen für eine Partei Vorzugsstimmen abgeben. Damit hast du die Möglichkeit, bestimmte KandidatInnen besonders zu unterstützen.
Hierfür wird der betreffende Name in das vorgesehene freie Feld auf dem Stimmzettel eingetragen. Mit entsprechend vielen Vorzugsstimmen rutscht eine Kandidatin oder ein Kandidat der Liste nach vorne. Damit erhöht sich die Chance, dass diese Person ein Mandat erhält.
Achtung: Vorzugsstimmen zählen nur, wenn die betreffenden Personen der selben Partei angehören, die gewählt wurde. Trifft das nicht zu, ist zwar die Stimme für die Partei gültig, nicht aber die Vorzugsstimme. - Verhältniswahl
Die Wahlentscheidung erfolgt bei der Wahl des Wiener Gemeinderats und der Wiener Bezirksvertretung nicht aufgrund der Mehrheit, wie es zum Beispiel bei der Bundespräsidentschaftswahl der Fall ist.
Stattdessen werden die Mandate im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt. Dieses Wahlverfahren wird "Verhältniswahl" genannt. Deshalb sitezn im Wiener Gemeinderat und in den Wiener Bezirksvertretungen auch verschiedene Parteien.
Was wird gewählt?
1. Wiener Gemeinderat/Wiener Landtag
Wien ist zugleich eine Gemeinde und ein Bundesland. Daher ist der Wiener Gemeinderat gleichzeitig auch der Wiener Landtag.
Der Wiener Gemeinderat/Wiener Landtag ist das "Parlament" der Stadt Wien. Er besteht aus 100 Mitgliedern, den GemeinderätInnen bzw. Landtagsabgeordneten.
Du wählst den Gemeinderat und damit gleichzeitig auch den Wiener Landtag.
2. Wiener Bezirksvertretungen
Die Wiener Bezirksvertretungen sind die "Parlamente" in jedem der insgesamt 23 Wiener Bezirke. Sie wirken bei allen wichtigen Entscheidungen im Bezirk mit.
Jede Bezirksvertretung besteht aus 40 bis 60 Mitgliedern, den BezirksrätInnen.
An der Spitze der Bezirksvertretung steht der/die BezirksvorsteherIn. Du wählst deine Bezirksvertretung. Der/die BezirksvorsteherIn wird von der Bezirksvertretung gewählt.
Wer wählt den/die BürgermeisterIn?
Der/die BürgermeisterIn wird vom Gemeinderat gewählt. Er/sie ist zugleich Landeshauptmann/Landeshauptfrau, steht an der Spitze der Gemeindeverwaltung und vertritt die Stadt Wien nach außen.
Gemeinsam mit dem Stadtsenat bildet er die Stadtregierung von Wien. Der Stadtsenat besteht aus dem/der BürgermeisterIn an der Spitze sowie 9 bis 15 StadträtInnen.
Die Mitglieder dieses Gremiums werden vom Gemeinderat gewählt.