Geburtstage bedeuten Kuchen und Geschenke. Und jeder Geburtstag bringt dir auch mehr Rechte und Pflichten.

Lies hier nach und feiere jedes Jahr mehr Verantwortung für dein Leben.



Gut zu wissen:

Bis zu deinem 18. Geburtstag haben deine Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht. Sie sind verantwortlich für dich und treffen Entscheidungen.

Dabei berücksichtigen sie sowohl dein Alter als auch deine "Reife".


Ab der Geburt...

Ab deiner Geburt gelten die Kinder- & Jugendrechte.

Du hast z.B. das Recht auf Privatsphäre, auf gewaltfreie Erziehung, auf Schutz, elterliche Fürsorge, Gleichheit, Bildung, Spiel und Spaß. Und darauf, dass du deine Meinung äußern kannst und diese gehört wird.


Ab 5 Jahren…

  • beginnt die Kindergartenpflicht, wenn du vor dem 1. September fünf Jahre alt geworden bist.

Ab 6 Jahren…

  • beginnt die Schulpflicht, wenn du vor dem 1. September sechs Jahre alt geworden bist.
  • endet die Freifahrt in den Zügen der ÖBB und bei den Wiener Linien.

Ab 7 Jahren…

  • bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst deshalb kleine Sachen selbst kaufen, wie z.B. Bücher, Spiele.

Ab 8 Jahren...

  •  darfst du ohne Begleitperson mit deinem Roller (am Gehsteig) unterwegs sein.

Ab 9 Jahren...

  •  darfst du mit Zustimmung eines_einer Erziehungsberechtigten die Fahrradprüfung machen und alleine unterwegs sein. Wichtig: Du musst einen Fahrradhelm tragen.

Ab 10 Jahren…

  • muss dich das Pflegschaftsgericht bei bestimmten Fragen anhören. Das heißt: Du hast das Recht, deine Meinung vor Gericht zu sagen. Zum Beispiel: Bei der Trennung /Scheidung deiner Eltern spricht das Gericht mit dir persönlich über die Obsorge und das Kontaktrecht. Oder du kannst bei einer Änderung deines Namens oder beim Wechsel deiner Religion sagen, was du darüber denkst.

Ab 12 Jahren...

  • darfst du mit dem Fahrrad alleine auf der Straße unterwegs sein. Es gibt keine Helmpflicht mehr.
  • musst du zustimmen, wenn die Erziehungsberechtigten für dich die Religion wechseln wollen. 
  • darfst du Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Bienen, Hummeln und Knallbonbons) kaufen. 

Ab 14 Jahren…

  • bist du ein_e mündige_r Minderjährige_r mit mehr Rechten und mehr Pflichten.
  • bist du deliktsfähig und strafmündig. Begehst du eine strafbare Handlung, musst du die Verantwortung übernehmen. 
  • darfst du bei einer Scheidung deiner Eltern den Kontakt mit einem Elternteil ablehnen.
  • kannst du beim Pflegschaftsgericht selbständig Anträge stellen, z.B. wenn du zum Elternteil ziehen möchtest, der nicht mit dir im Haushalt wohnt.
  • kannst du frei über deine Religion entscheiden und dich ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vom schulischen Religionsunterricht abmelden.
  • darfst du eine Lehre beginnen, wenn du die Schulpflicht beendet hast.
  • darfst du selbständig ein Bankkonto eröffnen, wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast (z.B. Lehrlingsentschädigung). Für eine Bankomatkarte brauchst du nach wie vor das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
  • darf dein Name nur mit deiner Zustimmung geändert werden.
  • musst du bei medizinischen Behandlungen zustimmen.
  • darf dir ohne Zustimmung der Eltern die Antibaby-Pille verschrieben werden.
  • gilt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gegenüber deinen Erziehungsberechtigten.
  • sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr erlaubt.
  • kannst du bei einer Verhütungspanne die Pille Danach in der Apotheke kaufen.
  • darfst du bei einer Schwangerschaft selbst entscheiden, ob du einen Schwangerschaftsabbruch machen lässt.
  • kannst du dich – mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten – piercen lassen. Diese Zustimmung brauchst du nicht, wenn das Piercing voraussichtlich innerhalb von 24 Tagen heilt.
  • darfst du laut Jugendschutzgesetz bis 1:00 in der Nacht alleine unterwegs sein.

Ab 15 Jahren...

  • endet die Schulpflicht und beginnt die Ausbildungspflicht.
  • darfst du einen Ferien- oder Nebenjob annehmen.
  • kannst du an schulfreien Tagen nicht mehr gratis mit den Wiener Linien fahren.

Ab 16 Jahren...

  • darfst du bei politischen Wahlen deine Stimme abgeben.
  • darfst du dich – mit Zustimmung deiner Eltern - tätowieren lassen.
  • kannst du heiraten. Dazu stellst du beim Pflegschaftsgericht einen Antrag und das Gericht muss dich für ehemündig erklären. 
  • kannst du ohne Zustimmung deiner Eltern den Führerschein für ein Moped machen.
  • darfst du laut Gesetz so lange fortgehen, wie du möchtest.
  • darfst du Alkohol wie Wein, Bier oder Sekt trinken 
  • darfst du Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Baby-Raketen, Knallfrösche, Raketen und Bodenfeuerwerke wie Vulkane oder Feuerräder) und der Kategorie S1 (Rauch-, Bengal- und Schellackpulver) kaufen.
  • darfst du Rubbellose und andere Lotterieprodukte kaufen.
  • darfst du eine Schönheitsoperation durchführen lassen, allerdings nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und nach einer psychologischen Beratung.

Ab 17 Jahren...

  • kannst du die praktische Fahrprüfung für den L17-Führerschein ablegen.
  • sind Burschen wehrpflichtig und können die Einladung zur Stellung beim Militärkommando bekommen.
  • kannst du dich für das Wiener Wohn-Ticket anmelden. 
  • kannst du ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Bankomatkarte bekommen, wenn du ein eigenes Einkommen hast.

Mit 18 Jahren...

  • bist du volljährig und geschäftsfähig. Es gelten für dich die Rechte und Pflichten eines_r Erwachsenen.
    Zum Beispiel: Du unterschreibst selbst Verträge, du kannst ohne Zustimmung der Eltern von zu Hause ausziehen, es gilt mit wenigen Ausnahmen das Strafrecht für Erwachsene.
  • endet die Ausbildungspflicht.
  • kannst du ins Solarium gehen.
  • darfst du dich überall piercen und tätowieren lassen.
  • darfst du rauchen und gebrannten Alkohol trinken.
  • darfst du legal pornographisches Material anschauen.
  • bekommen deine Eltern weiterhin Familienbeihilfe, wenn du eine Ausbildung machst.
  • kann die Familienbeihilfe auf dein Konto überwiesen werden. Du musst einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
  • muss der Unterhalt direkt auf dein Konto überwiesen werden.
  • endet die automatische Mitversicherung in der Krankenkasse deiner Eltern.

Mit 19 Jahren...


Mit 21 Jahren...

  • gibt es für junge Erwachsene im Strafrecht keine Sonderbestimmungen mehr (z.B. niedrigere Strafen).

Ab 24 Jahren...

  • endet für die meisten jungen Menschen der Bezug der Familienbeihilfe. 

Mit 26 Jahren...

  • gibt es Veränderungen bei den ÖBB-Ermäßigungen: Die Vorteilscard Jugend gilt nicht mehr und du kannst kein ÖBB-Sommerticket mehr kaufen.

Mit 27 Jahren...

  • enden die Ermäßigungen für Jugendliche beim Interrail-Pass.
  • endet für junge Menschen in Ausbildung die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse der Eltern.

Mit 30 Jahren...

  • bist du für die EU kein_e Jugendliche_r mehr: Die European Youth Card läuft ab und du kannst keinen Freiwilligendienst mit dem ESK mehr machen machen.

Letzte Aktualisierung: Jänner 2023

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