Öffentlicher Raum – Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Du bist öfters draußen unterwegs und triffst dich dort mit Freund_innen?

Hier einige Spielregeln, die gesetzlich geregelt sind.

Gut zu wissen: Diese Regeln gelten für den öffentlichen Raum. Es gibt viele Orte, an denen es eine Haus- oder Parkordnung mit zusätzlichen Regeln gibt (z.B. in und vor Einkaufszentren, im Museumsquartier).



Rumsitzen

  • Der öffentliche Raum gehört allen. Du darfst dich also mit Freund_innen treffen und eure Zeit dort miteinander verbringen und dich aufhalten.
  • Voraussetzungen sind: Ihr stört niemandem, ihr seid niemanden im Weg, es wird kein Eingang verstellt...
  • Wenn du von der Polizei kontrolliert wirst, bleibst du am Besten ruhig und freundlich. Mach dich schlau über deine Rechte & Pflichten bei einer Polizeikontrolle.

Laut oder nicht laut?

  • In Wien gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe.
  • Auch außerhalb dieser Zeit darf man nicht laut sein. Wer was als Lärm empfindet, ist sehr persönlich. Sollte sich jemand beschweren, versuch ruhig zu bleiben und mit der Person zu reden. 
  • Sollte es immer wieder zu Konflikten oder Beschwerden kommen, hol dir Unterstützung von Erwachsenen. Das könnten z.B. Streetworker_innen oder Mitarbeiter_innen des Fair-Play-Teams sein.

Trinken & Rauchen

  • In der Öffentlichkeit darfst du ab 16 Jahren Alkohol wie Bier und Wein trinken. Ab 18 darfst du dann auch harten Alkohol konsumieren wie z.B. Schnaps, Alkopops oder Cocktails. Es gibt Orte in Wien an denen – unabhängig von deinem Alter – ein absolutes Alkoholverbot gilt (z.B. Praterstern).
  • Rauchen darfst du in der Öffentlichkeit ab 18 Jahren. Das gilt auch fürs Dampfen.
  • Cannabis ist grundsätzlich verboten. Auch wenn du eine kleine Menge bei dir hast, machst du dich strafbar.
  • Deinen Tschickstummel oder deine Bierdose solltest du nicht einfach so wegschmeißen. Das könnte teuer werden. Nimm deinen Müll also mit oder nutze die öffentlichen Mülleimer.
  • Auf Spielplätzen und vor Schulen darf nicht geraucht werden.
  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ein Alkohol- (und Rauch)verbot.

Schmusen & Co

Zu dir oder zu mir? Für manche ist das keine Option - da sind die kleinen Geschwister zu Hause oder die Eltern verbieten den Besuch. Wer auf die Idee kommt, den schönen Sommerabend im Freien für Sex zu nutzen, sollte folgendes wissen:

  • Das Gesetz verbietet "öffentliche sexuelle Handlungen". Das heißt: Schmusen ist erlaubt, viel weiter solltest du in der Öffentlichkeit nicht gehen.

Ich muss mal...

  • Wer unterwegs ist und dringend mal muss, sollte sich nicht den nächsten Busch oder sonst ein verstecktes Eckchen suchen: Öffentliches Urinieren kann zu einer Verwaltungsstrafe bis zu € 700,- führen.
  • Such dir also lieber eine öffentliche WC-Anlage oder frag höflich in einem Lokal nach, ob du deren WC nutzen darfst.

Ich & mein Hund

  • Sobald du mit deinem Hund im öffentlichen Raum unterwegs bist, braucht dein Hund entweder einen Beißkorb oder er muss an die Leine.
  • In Parkanlagen muss der Hund ohnehin an der Leine sein und bei größeren Menschenansammlungen braucht er einen Beißkorb.
  • Für die Häufchen, die der Hund hinterlässt, bist du verantwortlich. Also: Sackerl organisieren und wegräumen.

Fotografieren und filmen

Grundsätzlich darfst du im öffentlichen Raum fotografieren oder filmen. Es gibt ein paar Dinge zu beachten. Zum Beispiel:

  • Du fotografierst/filmst ein Gebäude und am Bild sind auch Personen zu sehen. Sie sind aber nicht eindeutig erkennbar. Hier gilt: Du darfst das Foto/den Film veröffentlichen.
  • Du fotografierst/filmst eine Person, die auf der Aufnahme deutlich erkennbar ist. Hier gilt: Du darfst die Aufnahme nur mit Zustimmung der Person veröffentlichen.
  • Du fotografierst/filmst eine Gruppe von Menschen. Eine Person ist deutlich erkennbar und sie ist nicht gut getroffen, sie ist "nachteilig" dargestellt. Hier gilt: Du darfst die Aufnahme nicht veröffentlichen. Es gilt das "Recht am eigenen Bild". Außer: Die Person gibt dir die Zustimmung zur Veröffentlichung der Aufnahme.
  • Du fotografierst/filmst einige 7-Jährige im Park. Die Kinder geben dir die Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildes. Hier gilt: Du darfst die Aufnahmen nicht veröffentlichen. Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie brauchen in den meisten Fällen die Zustimmung der Eltern. Das gilt auch für die Veröffentlichung von Aufnahmen.

Das heißt: 

  • Frag am besten die dargestellte Person, ob es OK ist, die Aufnahme zu veröffentlichen.
  • Versuche beim Fotografieren/Filmen möglichst wenige "fremde" Menschen zu erwischen.
  • Rechtlich ist die Entscheidung, ob man eine Aufnahme veröffentlichen darf, oft nicht eindeutig. Wenn du dir bei der Einschätzung unsicher bist, kannst du die Jugendinfo-Berater_innen um ihre (Rechts-)Meinung fragen.

Darf ich die Polizei bei der Arbeit filmen oder fotografieren?

Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, dass du eine Amtshandlung (z.B. Ausweiskontrolle) filmst oder fotografierst. Allerdings darfst du die Amtshandlung nicht stören. Stell dich also nicht direkt daneben hin, sondern ein wenig weiter weg.

Vorsichtig solltest du bei der Veröffentlichung der Aufnahme sein, denn das kann problematisch werden. Lass dich sicherheitshalber vor der Veröffentlichung rechtlich beraten.

Wenn du eine Situation beobachtet hast, die die betroffenen Personen und du als rassistisch wahrgenommen habt, dann wendet euch an die Beratungsstelle Zara.


Musik machen, Tanzen, Flyer verteilen

  • Straßenkünstler_innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Künstler_innen, die in den Bezirken 1 - 6 auf der Straße auftreten wollen (z.B. Tanzen, Musik machen) brauchen dafür eine Platzkarte
  • In anderen Bezirken kannst du ohne Genehmigung auf der Straße auftreten, allerdings nur an bestimmten Orten. Lies dazu alles rund ums Thema Straßenmusik.
  • Auch wer Flyer auf der Straße verteilen will, braucht eine Bewilligung.

Letzte Aktualisierung: August 2023

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