Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle auf den Facebook-Seiten und Webseiten (Homepage, Blog, …) des Vereines WIENXTRA veröffentlichten Gewinnspiele. Der Veranstalter der auf den Facebook-Seiten und Webseiten des Vereines WIENXTRA veröffentlichten Gewinnspielen ist, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter bestimmt bzw. genannt wird, der Verein WIENXTRA.

All jene Personen, welche an einem der auf den Facebook-Seiten und Webseiten des Vereines WIENXTRA veröffentlichten Gewinnspielen teilnehmen,  stimmen mit ihrer Teilnahme  an dem betreffenden Gewinnspiel  den hier angeführten Teilnahmebedingungen zu.

Die jeweiligen Gewinne werden im Zuge der jeweiligen Gewinnspiele angegeben. Die Gewinne können nicht getauscht oder in bar abgelöst werden. Die Gewinne sind nicht übertragbar.

Der Veranstalter hat das Recht, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere gleichwertige Gewinne und Preise zu ersetzen. Der Gegenwert der Gewinne ist nicht bar auszahlbar.

Der Zeitraum des Gewinnspiels wird im jeweiligen Gewinnspiel angegeben.

Teilnahmeberechtigt sind, sofern in den jeweiligen Gewinnspielen nichts anderes bestimmt ist, alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Minderjährige sind teilnahmeberechtigt, wenn sie ihren Wohnsitz in Österreich haben und die gesetzlichen VertreterInnen in die Teilnahme und in diese Teilnahmebedingungen eingewilligt haben. MitarbeiterInnen des Veranstalters, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Automatisiertes Spielen ist nicht erlaubt.

a. Alle TeilnehmerInnen dürfen während der bekannt gegebenen Gewinnspieldauer jeweils 1x am Gewinnspiel teilnehmen. Doppelte bzw. mehrfache Einsendungen werden nicht gezählt.
b. Der Veranstalter ist weder verantwortlich für verloren gegangene, unvollständige oder verspätet eingegangene Einsendungen noch für Netzwerk-, Computer-, Hardware- oder Softwarefehler jeglicher Art, die das Senden oder den Erhalt einer Einsendung beeinträchtigen oder verspäten können.
c. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, einerseits die Gültigkeit der Einsendungen und andererseits die Identität und insbesondere das Alter der TeilnehmerInnen  zu überprüfen.

Die Teilnahme erfolgt entweder über die entsprechende Facebook-Seite , auf welcher das jeweiligeGewinnspiel veröffentlicht wurde oder direkt über die jeweiligen Webseiten (Homepage, Blog, …) des Veranstalters.

Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Ermittlung der GewinnerInnen des jeweiligen Gewinnspiels aus allen gültigen Einsendungen nach dem Zufallsprinzip . Ausnahmen von dieser Regel werden, sofern solche bestehen, den TeilnehmerInnen im Zuge des jeweiligen Gewinnspiel kommuniziert. Jede/r GewinnerIn erhält pro Gewinnspiel ausschließlich einen Gewinn.Wie werden die GewinnerInnen benachrichtigt?
a. Alle GewinnerInnen werden innerhalb von 7 Tagen nach Einsendeschluss (Ende des jeweiligen Gewinnspiels) ermittelt und per Mail oder Sofortnachricht (Facebook und andere Social Media Plattformen) vom Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen benachrichtigt.

b. Die GewinnerInnen des jeweiligen Gewinnspiels werden im Zuge der Benachrichtigung durch den Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen über ihre Möglichkeiten zur Abholung des jeweilige  Gewinnes in Kenntnis gesetzt.

c. In jeder Benachrichtigung des Veranstalters bzw. dessen MitarbeiterInnen wird den GewinnerInnen eine angemessene Frist zur Beantwortung der betreffenden Benachrichtigung gesetzt; sofern sich die jeweiligen GewinnerInnen nichtbinnen der ihnen vom Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen gesetzten Frist mit dem Veranstalter und/oder dessen MitarbeiterInnen in Verbindung setzen, verfällt der jeweilige Gewinnanspruch der benachrichtigten GewinnerInnen nach Ablauf dieser Frist, und die nachfolgenden bzw. nächstplazierten GewinnerInnen werden ermittelt und kontaktiert. Sollten sich auch die nachfolgenden bzw. nächstplatzierten GewinnerInnen innerhalb der vom Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen gesetzten angemessenen Frist nicht beim Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen melden, verfällt der Gewinn.

d. Sollte es sich beim jeweiligen Gewinn um einen sogenannten „Versandpreis“ (Der jeweilige Gewinn wird postalisch an die jeweiligen GewinnerInnen übermittelt) handeln, werden die jeweiligen GewinnerInnen in der jeweiligen Benachrichtigung des Veranstalters bzw. dessen MitarbeiterInnen darum ersucht, ihre bevorzugte Lieferadresse bekannt zu geben. Sofern sich die jeweiligen GewinnerInnen nicht binnen der ihnen vom Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen gesetzten Frist mit dem Veranstalter und/oder dessen MitarbeiterInnen in Verbindung setzen und eine gültige Lieferadresse bekannt geben, verfällt der jeweilige Gewinnanspruch der benachrichtigten GewinnerInnen mit Ablauf dieser Frist, und die nachfolgenden bzw. nächstplatzierten GewinnerInnen werden ermittelt und kontaktiert. Sollten sich auch die nachfolgenden bzw. nächstplatzierten GewinnerInnen innerhalb der vom Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen gesetzten angemessenen Frist nicht beim Veranstalter bzw. dessen MitarbeiterInnen melden, verfällt der Gewinn.

a. Der Veranstalter der Gewinnspiele wird Verstöße der TeilnehmerInnen gegen die jeweiligen Verhaltensregeln nicht akzeptieren und kann diesen mit dem Ausschluss des/der betreffenden Teilnehmers/Teilnehmerin vom Gewinnspielbegegnen, insbesondere Beleidigungen gegen MitarbeiterInnen, ModeratorInnen oder Angestellte des Veranstalters werden vom Veranstalter nicht akzeptiert.

b. Der Veranstalter ist berechtigt das jeweilige Gewinnspiel aus wichtigem Grund abzubrechen oder zu beenden. Die TeilnehmerInnen werden hiervon unverzüglich unterrichtet. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere im Falle technischer Komplikationen sowie für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann, Gebrauch gemacht.

c. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Durchführungen des jeweiligenGewinnspiels sowie die Auslegung und Durchsetzung dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen der Republik Österreich.

d. Gewinnspiele, welche auf den Facebook-Seiten des Vereins WIENXTRA veröffentlicht werden, stehen in keiner Verbindung zu Meta Platforms Inc. und werden in keiner Weise von Meta Platforms Inc. gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Sofern es als Teilnahmebedingung für ein etwaiges Gewinnspiel erforderlich ist, dass die jeweiligen TeilnehmerInnen ein Foto beispielsweise auf eine der Facebook-Seiten des Veranstalters posten, gilt im Hinblick auf das jeweilige Foto des/der Teilnehmers/Teilnehmerin Folgendes:

Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass im Hinblick auf das von diesem/dieser gepostete Foto keine Rechte Dritter verletzt werden und sich die etwaig auf dem betreffenden Foto abgebildeten Personen jedenfalls damit einverstanden erklärt haben, dass das betreffende Foto vom/von der jeweiligen Teilnehmer/Teilnehmerin beispielsweise auf eine der Facebook-Seiten des Veranstalters gepostet wird.

Außerdem sind (wie bei allen Beiträgen) alle rechtswidrigen Inhalte untersagt, insbesondere untersagt sind solche Inhalte, die pornografisch, rassistisch oder menschenverachtend sind. Bei Zuwiderhandlen der oben angeführten Regeln haben  die zuwiderhandelnden Personen für etwaige Rechtsverstöße selbst einzustehen.

In Kooperation mit
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