
© Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
Du gehst in die Schule oder arbeitest, kaufst ein, reist in andere Länder, zahlst Steuern – für all diese Bereiche werden von Abgeordneten im EU-Parlament, im Nationalrat, im Landtag … die Regeln gemacht. Überlass daher nicht anderen die Entscheidung, wer deine Interessen vertreten soll.
Auf einen Blick siehst du, wie die Parteien zu Themen stehen, die Jugendliche bewegen. Die Fragen basieren auf den aktuellen Forderungen des Wiener Jugendparlaments.
Inhalt:
Wer darf wählen?
Wer darf bei der Wien Wahl wählen?
Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft wählen, die bis zum Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag der Wahl, in Wien begründet haben.
Die Bezirksvertretung dürfen auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen wählen, die bis zum Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag der Wahl, in Wien begründet haben. Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nach der österreichischen Bundesverfassung nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.
Den genauen Ablauf der Wahl findest du unterhalb!
Wer darf bei der Nationalratswahl wählen?
Den Nationalrat dürfen alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft wählen, die bis zum Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben.
Warum wählen?
Ohne es bewusst zu merken, ist dein ganzes Leben von politischen Entscheidungen geprägt:
- Wenn du Ausgehen willst, musst du dich an die Altersbegrenzungen halten, die Politiker_innen im Jugendschutzgesetz beschlossen haben.
- Selbstbestimmung und Rechte für LGBTIQA* Personen.
- Wenn du mitbestimmen willst, welche Richtlinien beim Thema Umwelt in Österreich gelten sollen
Die Parteien haben unterschiedliche Meinungen zu vielen Themen. Du entscheidest mit deiner Stimme mit, welche politische Partei die stärkste Kraft wird und ihre Meinung und ihr Programm am besten umsetzen kann.
Deine Stimme zählt! Informiere dich hier, um so abstimmen zu können, dass deine Stimme auch tatsächlich deinen Überzeugungen entspricht.
Wen wählen?
Du bist dir noch nicht sicher, wen du wählen sollst? Dann orientiere dich auf wahlkabine.at
Hier findest du alle Standpunkte und Ideen der kandidierenden Parteien und kannst auf spielerische Weise herausfinden, wie deine persönlichen Meinungen mit den Standpunkten der Parteien übereinstimmen.
Was wählen?
Wählen bedeutet mitbestimmen. In Österreich gibt es fünf verschiedene allgemeine Wahlen:
- Nationalratswahl
- Landtagswahl
- Gemeinderatswahl (und Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, soweit vorgesehen)
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Bundespräsident_innenwahl
In Wien tritt der Gemeinderat auch als Landtag zusammen, es findet daher nur eine Wahl statt. Allerdings werden in Wien zusätzlich die Bezirksvertretungen gewählt.
Hinweis: Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen gewählt.
Darüber hinaus gibt es Wahlen zu den gesetzlichen Interessenvertretungen (z. B. Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Österreichische Hochschüler:innenschaft), an denen aber nur die jeweiligen Mitglieder teilnehmen können.
Nationalrat
Für Gesetze, die in ganz Österreich Gültigkeit haben, ist der Bund zuständig. Das Parlament beschließt dabei Gesetze wie beispielsweise zur Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Diese gelten in ganz Österreich und sind in jedem Bundesland umzusetzen.
Das österreichische Parlament
In Österreich wird das Parlament auch Hohes Haus genannt. Es besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat.
Die Aufgaben des Parlaments sind ebenfalls in der Verfassung festgelegt und lauten:
- Gesetzesentwürfe initiieren, beraten und beschließen (Gesetzgebung)
- Arbeit der Bundesregierung kontrollieren (Kontrolle)
- Mitwirkung an EU-Vorhaben
- Mitwirkung an der Vollziehung (Nationalrat)
Nationalrat
Im österreichischen Parlament gibt es zwei Kammern, der Nationalrat ist eine davon.
Wie der Nationalrat gebildet wird:
Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten Staatsbürger_innen alle 5 Jahre gewählt: Demokratie ist immer Herrschaft auf Zeit. In Österreich muss der Nationalrat daher spätestens alle fünf Jahre neu gewählt werden. Manchmal kann das aber auch schon früher passieren. Etwa, wenn die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte beenden.
Ein Grundsatz der Demokratie lautet: Im Parlament sollen die Interessen möglichst vieler Staatsbürger_innen vertreten sein. Daher sind Wahlen sehr genau geregelt. Die Wähler_innen müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet. Die Sitze – oder Mandate – im Nationalrat werden auf die Parteien verteilt.
Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln: Schlüssel dazu ist der prozentuelle Stimmenanteil.
Bundesrat
Der Bundesrat, auch Länderkammer genannt, vertritt in der Gesetzgebung die neun Bundesländer. Die Mitglieder werden von den Landtagen in den Bundesrat entsandt und spiegeln in etwa die politische Zusammensetzung des jeweiligen Landtages wider. Die Anzahl der Mitglieder (derzeit 60) ändert sich mit der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern.
Genaue Infos findest du hier.
Du willst genau wissen, wie das Österreichische Parlament funktioniert, dann schau dir das Video dazu an.
Landtags- und Gemeinderatswahl
Die "Wiener Wahlen" umfassen sowohl die Gemeinderats- als auch die Bezirksvertretungswahlen in Wien, die gleichzeitig stattfinden.
Aufgrund der Tatsache, dass Wien sowohl eine Stadt als auch ein eigenes Bundesland ist, nehmen ihre Institutionen auch gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene wahr.
Der Gemeinderat fungiert gleichzeitig als Landtag, der Stadtsenat übernimmt die Aufgaben einer Landesregierung, und der Bürgermeister ist gleichzeitig Landeshauptmann. Dem Wiener Stadtsenat gehören die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie die Stadträtinnen und Stadträte an.
Landtag und Gemeinderat
Der Gemeinderat bzw. Landtag, besteht aus 100 Mitgliedern, die durch die Wahl vergeben und je nach Wahlergebnis auf die im Gemeinderat (5% Hürde) vertretenen Parteien aufgeteilt werden. Die gewählten 100 Politiker sind zugleich Mandatare im Wiener Landtag, als auch dem Landesparlament des Bundeslandes Wien. Landtags und Gemeinderatssitzungen kannst du sowohl persönlich als auch per Livestream verfolgen.
Der Wiener Bürgermeister und der Stadtsenat werden in der ersten Sitzung der Amtsperiode vom Gemeinderat gewählt.
Zu den Aufgaben des Landtags und Gemeinderats zählen:
- Öffentliche Sport- und Freizeitanlagen
- Bau und Erhaltung von Wegen, Plätzen, Siedlungsstraßen, Wasser- und Kanaleinrichtungen
- Bauwesen
- Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen
- Müllabfuhr und Entsorgung
- Soziales
- Kanalisation
- Verkehrsleistungen
- Kulturelle Einrichtungen (z.B. Jugendtreffs)
- Schulerhalter von Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
- Ausstellen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Zu den Aufgaben der Bezirksvertretung zählen:
In Wien hat jeder der 23 Bezirke sein eigenes "Bezirksparlament", die Bezirksvertretung, die von den Bürger*innen gewählt wird. Diese Bezirksvertretungen (man kann diese persönlich als auch per Livestream verfolgen) setzen sich aus Bezirksrät*innen zusammen, deren Anzahl von der Einwohnerzahl abhängt. Bezirksvertretungen bestehen in Wien je nach Größe des Bezirkes aus 40 bis 60 gewählten Bezirksrät*innen. Ihnen übergeordnet ist der Bezirksvorsteher.
Zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen zählen zu Beispiel:
- Instandhaltung von Kindergärten und Pflichtschulen
- Erhaltung von Nebenstraßen sowie der Sicherung ihrer Verkehrssicherheit
- Errichtung und Pflege von Parks und Spielplätzen
- Finanzierung von Jugendeinrichtungen.
Letzte Aktualisierung: Juni 2025