Rechtsinfos: Begriffserklärungen

Die wichtigsten rechtlichen Begriffe und ihre Bedeutung - good to know und verständlich erklärt.

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Gesetz - Was ist das?

Gesetze regeln das Zusammenleben. Alle Menschen, die sich in Österreich befinden, müssen sich an österreichische Gesetze halten. Die Gesetze des Staates stehen über religiösen oder kulturellen Regeln.

Gesetze geben dir Rechte und Pflichten. Wenn du deine Rechte und Pflichten kennst, kannst du deine Rechte einfordern und deine Pflichten wahrnehmen. Es gibt Gesetze, die Kinder und Jugendliche besonders schützen. Zum Beispiel das Jugendschutzgesetz oder das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz.

In anderen Gesetzen gibt es eigene Bestimmungen für Jugendliche. Zum Beispiel im Strafgesetz. Die meisten Gesetze gelten für alle – egal ob Jugendliche oder Erwachsene. Und sie gelten auch online.


Minderjährig, volljährig & Co

Minderjährig

Bis zum 18. Geburtstag bist du minderjährig.

Volljährig

Ab dem 18. Geburtstag bist du volljährig.

Mündige Minderjährige

Ab dem 14. Geburtstag bist du ein/e mündige/r Minderjährige/r. Du bekommst mehr Rechte und hast mehr Pflichten. Du bist z.B. deliktsfähig. 

Deliktsfähig und strafmündig

Ab deinem 14. Geburtstag bist du deliktsfähig und strafmündig: Du musst für strafbare Handlungen die Verantwortung übernehmen.

Vor deinem 14. Geburtstag bleiben strafbare Handlungen trotzdem nicht ohne Folgen: Es können andere Maßnahmen angeordnet werden. Zum Beispiel: Beratung, Belehrung, Unterbringung außerhalb der Familie.

Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigte sind Personen, die dich bis zur Volljährigkeit vertreten. Sie handeln in deinem Sinn, entscheiden für dich und vertreten deine Rechte. Das nennt sich Obsorge.

Erziehungsberechtigt sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil, z.B. nur die Mutter. Es kann Situationen geben, in denen eine andere Person (z.B. der Opa) oder die MAG ELF - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) erziehungsberechtigt ist. 


Verwaltungsrecht

Eine Strafe nach dem Verwaltungsrecht kannst du bekommen, wenn du z.B. die Verkehrsregeln nicht beachtest oder gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.

Eine Verwaltungsstrafe ist meist eine Geldstrafe. Wenn du dir die Geldstrafe nicht leisten kannst, weil du z.B. nur wenig Geld hast, kannst du eine Herabsetzung oder Ratenzahlung beantragen.

Wir erklären dir hier, wie das geht: Post von der Polizei


Jugendstrafrecht

Das Gesetz behandelt jugendliche Straftäter_innen nicht gleich wie Erwachsene. Deshalb gilt für minderjährige Jugendliche das Jugendstrafrecht.

Straftaten sind z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Raub, der Besitz von Waffen oder der Konsum von illegalen Drogen wie Cannabis, Speed oder Kokain.

Ab dem 18. Geburtstag gilt das Strafrecht für Erwachsene.
Dazu gibt es eine Ausnahme: Für junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag sind noch einige besondere Regelungen vorgesehen.

Was kann nach einer Straftat passieren?

Ein Strafverfahren beginnt für dich mit der Einvernahme bei der Polizei. Bei einer Einvernahme werden dir verschiedene Fragen gestellt.

Meist kommt der Termin für die Einvernahme eingeschrieben (das heißt mit Rsa-Brief) mit der Post. Zu diesem Termin musst du hingehen. Sonst kann dich die Polizei abholen und zur Einvernahme bringen.

Deine Rechte bei der Einvernahme:

  • Du kannst und sollst eine erwachsene Vertrauensperson mitnehmen.
  • Du hast das Recht auf respektvolle Behandlung.
  • Du musst zu Beginn der Einvernahme über deine Rechte belehrt werden. Wenn du etwas nicht verstehst, kannst du nachfragen.
  • Du musst informiert werden, um was es geht.
  • Du musst erfahren, ob du als Beschuldigte_r oder als Zeug_in geladen worden bist.

Je nachdem hast du unterschiedliche Rechte im Strafverfahren:

Als Beschuldigte_r musst du nicht aussagen. Du kannst die Aussage verweigern. Außerdem hast du das Recht auf eine_n Anwält_in.

Als Zeuge_in musst du eine Aussage machen, außer du würdest dich selbst, die_den Lebensgefährt_in, Ehemann/Ehefrau oder Familienangehörige einer Straftat beschuldigen. In diesem Fall kannst du die Aussage verweigern.

Am Ende deiner Aussage wird ein Vernehmungsprotokoll gemacht. Lies dir das Protokoll genau durch. Stimmen Inhalte mit deiner Aussage nicht überein, bestehe auf eine Korrektur. Du kannst das Protokoll unterschreiben, musst aber nicht.
Eine Kopie des Protokolls muss dir ausgehändigt werden.

Am Ende ihrer Ermittlungen, leitet die Polizei alle Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, wie es mit dem Strafverfahren weitergeht.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Das Verfahren wird eingestellt.
  • Es kommt zu einer Diversion.
    Bei einer Diversion gibt es statt eines Strafverfahrens andere Maßnahmen (z.B. Sozialstunden, Geldbetrag...).
  • Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

Gerichtsverhandlung

Bei einer Strafgerichtsverhandlung brauchst du meistens eine_en Anwält_in. Wer sich keine_n leisten kann, kann beim zuständigen Gericht Verfahrenshilfe beantragen und bekommt kostenlos jemanden zugeteilt.

Mögliche Strafen

Im Gerichtsverfahren wird geklärt, ob der_die Verdächtige die Straftat begangen hat. Am Ende des Strafverfahrens fällt das Gericht ein Urteil, in dem die Strafe festgelegt wird.

Das Gericht kann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe verhängen.

Bei der bedingten Freiheitsstrafe darfst du für eine bestimmte Zeit (Probezeit) keine neue Straftat begehen. Ansonsten kann die bedingte Strafe in eine unbedingte umgewandelt werden.

Unbedingte Freiheitsstrafen musst du im Gefängnis verbüßen.

Wir haben dazu mehr Infos: Jugendliche in Haft


Opfer einer Straftat

Werden Jugendliche zum Opfer einer Straftat, haben sie das gesetzliche Recht, besonders geschützt, betreut und unterstützt zu werden. Das nennt man Prozessbegleitung. Zum Beispiel: Man bekommt Unterstützung, wenn man eine Anzeige machen möchte oder man wird im Gerichtsverfahren begleitet. Weiters umfasst es die Möglichkeit der kostenlosen psychosozialen Unterstützung (Therapieplatz...).

Du hast dazu Fragen? Komm zur Anwaltlichen Erstberatung in die Jugendinfo.


Straftaten im Internet

Es macht keinen Unterschied, ob eine Straftat im Internet (online) oder im "wirklichen Leben" verübt wird. Die Strafen und das Verfahren bleiben die gleichen.


Strafregisterauszug

Im Strafregister sind alle strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen. Eine Jugendstrafe bis zu einer Höhe von sechs Monaten scheint nur für das Gericht und die Polizei auf. Musst du also einen Strafregisterauszug vorlegen (z.B. bei einer Bewerbung), erfährt niemand von diesen Strafe.

Zum Strafregisterauszug wird auch Leumund oder Leumundszeugnis gesagt.


Letzte Aktualisierung: Juni 2022

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