Strassenmusik in Österreich

Die Gitarre im Arm, die Sonnenbrille auf der Nase und los geht's: Für viele bedeutet Straßenmusik frei zu sein und den Sommer zu genießen. Damit deinem Auftritt nichts im Wege steht, solltest du dich im Vorfeld über die Regelungen der jeweiligen Stadt bzw. Ortschaft informieren. Diese können sich stark voneinander unterscheiden. In den folgenden Punkten haben wir Infos dazu gesammelt.

Es gibt keine allgemein gültigen Regelungen für Straßenmusik. Jede Stadt und jeder Ort hat seine eigenen Richtlinien. Deshalb ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig informierst, wenn du einen Straßenauftritt planst. Oft ist eine Genehmigung erforderlich. Oft darf man nur zu gewissen Zeiten an ganz bestimmten Plätzen spielen. Und meistens ist die Verwendung von Verstärkern und lauten Instrumenten (wie z.B. Trommeln) verboten. Wenn du dir nicht sicher bist, wie etwas geregelt ist, frag sicherheitshalber nach! In Wien ist die MA 36 die zuständige Stelle.

Damit dein Auftritt auf der Straße reibungslos klappt, haben wir hier ein paar Tipps gesammelt:

  • HOLE DIR EINE GENEHMIGUNG/PLATZKARTE
    Informiere dich rechtzeitig über die Bedingungen für Straßenmusik in dem Ort, wo du auftreten willst. Speziell in Städten gibt es genaue Regelungen, wie, wo und wann man auf den Straßen musizieren darf.
  • STELL DICH VOR
    Ein Stück Karton und ein Stift - mehr ist nicht nötig, um dir ein Namensschild zu basteln. Flyer, Visitenkarten, Sticker - alles, wo dein Name drauf steht hilft begeisterten Zuhörer_innen dabei, Fans zu werden. So können sie dich später auf Instagram, Spotify und Co finden.
  • WERBUNG IN EIGENER SACHE
    Du hast bald ein Konzert in der Nähe oder sogar eigene CDs zu verkaufen? Lass es die Leute wissen. Versuche alle Infos, die dir wichtig sind, gut sichtbar zu präsentieren.
  • NIMM DIR ETWAS ZU TRINKEN MIT
    Eine Flasche Wasser kann dir deinen Auftritt versüßen. Bei kühleren Temperatur eignet sich Tee in einer Thermoskanne hervorragend.
  • TIEF DURCHATMEN
    Übung macht den Meister! Du hast dich verspielt oder den Text vergessen? Kein Problem: Tief durchatmen und weitermachen. Es erfordert Mut, sich hinzustellen und vor fremden Menschen zu spielen. Wenn sich das Lampenfieber erst mal gelegt hat, kannst du die neuen Begegnungen schnell genießen. Dran bleiben, es lohnt sich.
  • HAB SPASS
    Du performst auf der Straße, weil du gerne Musik machst. Das kannst du ruhig zeigen. Trau dich offen zu sein, zu lächeln und auf deine Zuhörer_innen zuzugehen. Das hebt die Stimmung - sowohl die des Publikums als auch deine eigene.
  • RESPEKT
    Wie in allen Lebenslagen gilt: Verhalte dich so, wie du es dir von anderen wünschst. Nimm Rücksicht auf die Umgebung, halte die Regelungen ein und benimm dich anderen gegenüber respektvoll.

ALLGEMEIN:

  • Du musst mind. 16 Jahre alt sein.
  • Straßenmusik ist nur an bestimmten Plätzen erlaubt (s. Anlage I).
  • Man darf als Einzelmusiker_in oder in einer Gruppe von bis zu 6 Leuten auftreten.
  • Blechblasinstrumente und Saxophone müssen mit Dämpfereinsatz gespielt werden.
  • Das Spielen mit Verstärkern ist nicht erlaubt.
  • Trommeln sowie laut und hochtönende Holzblasinstrumente sind nicht erlaubt.


Mit Platzkarte:
Für die meisten Plätze in Wien braucht man eine Genehmigung, die sogenannte Platzkarte. Diese gilt für einen Monat und muss während des Spielens sichtbar aufliegen. Darauf stehen die genauen Orte und Uhrzeiten, an denen die Genehmigung gilt. Man bekommt sie bei der MA 36. Um eine Platzkarte zu erhalten, muss man bis zum 15. des Vormonats einen formlosen Antrag einreichen. Abholen kann man sich die Platzkarte bei der MA 36 frühestens am letzten Montag des Monats für den Folgemonat (Öffnungszeiten beachten!). Dafür erforderlich:

  • Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
  • Gebühr: 6,54€ (gilt für einen Monat)

Weitere Infos


Ohne Platzkarte:
An manchen Plätzen darf man auch ohne Genehmigung Musik machen. Wichtig ist auch hier die Einhaltung einiger Regeln:

  • Es darf von 12:00-20:00 Musik gemacht werden.
  • Nach 2 Stunden Spielzeit muss man den Platz wechseln.
  • Ortswechsel dürfen nur zur vollen Stunde stattfinden.

Standorte ohne Platzkarte (ganz unten auf der Seite)


U-Bahn-Stars
 
Seit Sommer 2017 gibt es von den Wiener Linien das Projekt U-Bahn-Stars. Die Idee ist, ausgewählte U-Bahn Stationen mit Live-Musik zu bespielen.

  • Eine Bewerbung ist erforderlich.
  • Du musst mind. 18 Jahre alt sein.
  • Du darfst alleine oder max. zu dritt auftreten.
  • Batteriebetriebene Verstärker sind in angemessener Lautstärke erlaubt.
  • Nach erfolgreicher Bewerbung bekommt man einen Künstler_innen-Ausweis und kann sich im Online-Kalender für bestimmte Slots eintragen.

Weitere Infos

In St. Pölten ist das Bürgerservice die Ansprechstelle für Straßenmusiker_innen:

  • Dort kannst du dir eine kostenlose Platzkarte abholen. Diese wird für max. 1 Tag/Woche ausgestellt. Ein Lichtbildausweis ist erforderlich.
  • Straßenmusik ist an 5 Standorten erlaubt. Nach 30 Minuten muss der Platz gewechselt werden. Infos dazu bekommst du direkt im Bürgerservice.
  • Musiziert werden darf von 09:30-12:00 und von 14:00-16:30.
  • Einzelmusiker_innen und Gruppen von bis zu 5 Personen sind erlaubt.
  • Die Verwendung von Verstärken ist nicht gestattet.

Weitere Infos (siehe Kontaktfeld unten)

Um in der Linzer Fußgängerzone als Straßenmusiker_in auftreten zu dürfen, ist eine behördliche Bewilligung erforderlich:

  • Eine Genehmigung kostet 50,10€ und wird für max. 1 Tag pro Woche ausgestellt.
  • Abholen kann man sie im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung von MO-FR 08:00-09:00.
  • Ein Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass) ist erforderlich.
  • Beim Erstantrag wird nach einer musikalischen "Kostprobe" gefragt (also Instrumente mitnehmen!).
  • Verstärker sind nicht erlaubt.

Weitere Infos

In Salzburg darf man unter Einhaltung der "Hausregeln" ohne Platzkarte Straßenmusik machen:

  • Die Darbietungen müssen unverstärkt sein.
  • Trommeln, Schlagzeug, Saxophone, Trompeten und Instrumente mit hoher Lautstärke sind nicht erlaubt.
  • Man darf die genehmigten Standorte nur einmal pro Tag bespielen. Nach max. 1 Stunde muss der Platz gewechselt werden.
  • Straßenmusik ist nur an bestimmten Standorten zu bestimmten Zeiten erlaubt.

Weitere Infos

Um in der Innsbrucker Innenstadt Straßenmusik machen zu dürfen, ist Folgendes zu beachten:

  • Eine Platzkarte ist erforderlich und kostet 10€ für einen Tag bzw. 50€ für eine Woche.
  • Diese wird beim Referat Bürgerservice und Fundservice ausgestellt (nur Barzahlung möglich).
  • Es gibt 13 genehmigte Standorte für Straßenmusiker_innen.
  • Die Saison dauert von 1. Februar bis 31. Oktober.
  • Die Uhrzeiten sind genau festgelegt (Achtung: Montag ist Ruhetag!).
  • Blechblas- und Schlagwerkinstrumente sind nicht erlaubt.
  • Verstärker: Nur Leihgeräte der Stadtinnsbruck sind erlaubt.

Weitere Infos

In Graz ist Straßenmusik in der Innenstadtzone erlaubt. Wichtig zu wissen:

  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
  • Eine Platzkarte ist erforderlich und sichtbar mitzuführen. Bei Gruppen braucht jedes Mitglied eine Platzkarte.
  • Diese wird kostenlos für max. drei Tage pro Kalenderwoche ausgestellt. Man kann sie online buchen oder von MO-FR zwischen 07:00-14:00 im Post-, Druck- und Kopierservice abholen.
  • Es dürfen Einzelpersonen und Gruppen von max. 5 Personen auftreten.
  • Musiziert werden darf von 11:00-14:00 und von 15:00-21:00.
  • Mindestabstände zu Haus- und Geschäftseingängen sind genau geregelt.
  • Nach 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden (mind. 100m entfernt).
  • Verstärker sind nicht erlaubt.
  • Trommeln dürfen nur zur unbedingt notwendigen Unterstützung der Straßenmusik eingesetzt werden. Es ist kein ausschließlicher Gebrauch von Trommeln erlaubt.

Weitere Infos

In Klagenfurt darf man ohne Platzkarte Straßenmusik machen. Einige Regelungen sind zu berücksichtigen:

  • Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
  • Auftreten darf man als Einzelperson oder in einer Gruppe von bis zu vier Personen.
  • Gespielt werden darf nur in der Fußgängerzone von 10:00-12:00 und von 14:00-19:00.
  • Der Spielort muss nach 30 Minuten mind. 50m verlegt werden (Mindestabstände zu Hauseingängen berücksichtigen).
  • Ein Abstand von 50m ist zwischen nicht zusammengehörenden Musiker_innen einzuhalten.
  • Trommeln sind nur als unbedingt notwendige inhaltliche Unterstützung der Straßenmusik erlaubt.
  • Verstärker sind nicht erlaubt.

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