Verleihbedingungen für Spielpakete

Kostenloser Verleih von Spielepaketen

Zur Förderung des Spiels in der außerschulischen und schulischen Kinder- und Jugendarbeit verleiht die Spielebox an alle Wiener Institutionen, Organisationen und Vereine kostenlos Spielepakete zu nachstehenden Bedingungen.

Anmeldung

Für die Anmeldung als Gruppenentlehner_in sind eine persönliche Vorsprache und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Entlehner_innen erkennen durch ihre Unterschrift die Entlehnbedingungen an und verpflichten sich, Änderungen des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse sowie den Verlust der Entlehnkarte sofort bekannt zu geben. Bei Missbrauch haften die Besitzer_innen.

Entlehnung

Gegen Vorlage der Entlehnkarte kann ein Spielepaket mit maximal 8 Spielen entlehnt werden. Das Angebot kann für eine Gruppe pro Person einmal pro Semester in Anspruch genommen werden. Die Zusammenstellung des Spielepakets erfolgt in Rücksprache mit den MitarbeiterInnen der Spielebox. Die Spielebox behält sich vor, gewisse Spieltitel von diesem Angebot auszunehmen. Spiele aus der Präsenzaufstellung können nicht entlehnt werden.

Entlehnfrist

Die Spiele können tageweise ausgeborgt werden. Die Entlehnfrist beträgt maximal 2 Wochen. Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist nicht möglich.

Rückgabe

Eine Rückgabe der Spiele kann ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Spielebox erfolgen. Nach der Rückgabe werden die Spiele von den Mitarbeiter_innen der Spielebox auf Vollständigkeit kontrolliert.

Haftung

Die Spiele sind schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung des Spiels oder von Teilen des Spiels wird ein Kostenersatz in Rechnung gestellt.
Das Spielepaket ist für den begleiteten Einsatz in der außerschulischen und schulischen Kinder- und Jugendarbeit bestimmt und darf nicht an Drittpersonen weitergegeben werden.
Bitte beachten Sie: Kontrollieren Sie die Spiele gleich bei der Entlehnung auf ihre Vollständigkeit. Bei Verlust oder Diebstahl der Entlehnkarte erhalten Sie gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und gegen eine Gebühr von € 1.- eine neue Entlehnkarte.*

Entlehngebühren

Bei vollständiger und fristgerechter Rückgabe des Spielepakets ist die Entlehnung kostenlos.

Versäumnisgebühren/Mahngebühren

Bei Überschreitung der Entlehnfristen werden pro überfälligem Tag und Spiel € 0,10 verrechnet. Für die 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von € 1.- verrechnet. Für die 2. Mahnung erfolgt eine Verrechnung einer Mahngebühr von € 2.-.*

Datenerfassung

Mit Anerkennung der Verleihbedingungen stimmt der/die Entlehner_in bis auf Widerruf der Verwendung seiner/ihrer bekannt gegebenen Daten zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial über Angebote des Vereins WIENXTRA zu.

Ausschluss

Entlehner_innen, die die Bestimmungen der Entlehnbedingungen nicht einhalten, können vom Verleih ausgeschlossen werden.

*Die angeführten Tarife gelten bis auf Widerruf. Preisänderungen werden auf www.spielebox.at und in der Spielebox angekündigt und treten per Stichtag in Kraft.

In Kooperation mit
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