Anmeldung

Alle Personen mit vollendetem 16. Lebensjahr können Entlehner_innen von Gesellschaftsspielen in der WIENXTRA-Spielebox werden. Für die Anmeldung sind eine persönliche Vorsprache und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Bei der Anmeldung wird eine Entlehnkarte ausgestellt. Entlehner_innen erkennen durch ihre Unterschrift die Entlehnbedingungen an und verpflichten sich, Änderungen des Namens, der Adresse, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse sowie den Verlust der Entlehnkarte sofort bekannt zu geben. Bei Missbrauch haften die Besitzer_innen.

Es ist möglich, sich bereits online als Entlehner_in zu registrieren und das Formular auf unserer Website auszufüllen. Die Verleihbedingungen werden online akzeptiert und der Einschreibe-Vorgang in der Spielebox vor Ort abgeschlossen, indem ein gültiger Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis,...) vorgezeigt wird.

Entlehnung

Gegen Vorlage der Entlehnkarte können Spiele entlehnt werden. Mit dem Normaltarif ist die Anzahl auf 3 Spiele pro Entlehnkarte, mit dem Vorteilstarif auf 6 Spiele pro Entlehnkarte beschränkt. Spiele aus der Präsenzaufstellung können nicht entlehnt werden.

Entlehnfrist

Die Spiele können tageweise ausgeborgt werden. Die Entlehnfrist beträgt maximal 4 Wochen. Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist nicht möglich.

Rückgabe

Eine Rückgabe der Spiele kann ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Spielebox erfolgen. Nach der Rückgabe werden die Spiele von den Mitarbeiter_innen der Spielebox auf Vollständigkeit kontrolliert. 

Haftung

Die Spiele sind schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung des Spiels oder von Teilen des Spiels wird ein Kostenersatz in Rechnung gestellt. Die Spiele sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden.
Bitte beachten Sie: Kontrollieren Sie die Spiele gleich bei der Entlehnung auf ihre Vollständigkeit.
Bei Verlust oder Diebstahl der Entlehnkarte erhalten Sie gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und gegen eine Gebühr von € 1.- eine neue Entlehnkarte. *

Entlehngebühren

Die Tagesgebühr beträgt mit dem Normaltarif € 0,20 pro Spiel. Mit dem Vorteilstarif beträgt die Tagesgebühr € 0,10 pro Spiel. Im Vorteilstarif werden die Verleihgebühren von einem Guthaben abgebucht, das vor der Entlehnung einbezahlt wird. Die Mindesteinzahlung beträgt €10, eine Barablöse des Guthabens ist nicht möglich. Die Gebühren werden für jeden Kalendertag im Entlehnzeitraum fällig, einschließlich Sonn- und Feiertagen, sowie jene Schließzeiten, die durch behördliche Maßnahmen und gesetzliche Verordnungen bedingt sind. Die Entlehngebühren werden bei der Rückgabe verrechnet.*

Versäumnisgebühren/Mahngebühren

Bei Überschreitung der Entlehnfrist werden die Tagesgebühren weiter verrechnet. Für die 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von € 1.- verrechnet. Für die 2. Mahnung erfolgt eine Verrechnung einer Mahngebühr von € 2.-.*

Datenerfassung

Mit Anerkennung der Verleihbedingungen stimmen Entlehner_innen bis auf Widerruf der Verwendung ihrer bekannt gegebenen Daten zum Zweck der Zusendung von Informationsmaterial über Angebote des Vereins WIENXTRA zu.

Ausschluss

Entlehner_innen, die die Bestimmungen der Entlehnbedingungen nicht einhalten, können vom Verleih ausgeschlossen werden.

*Die angeführten Tarife gelten bis auf Widerruf. Preisänderungen werden auf www.spielebox.at und in der Spielebox angekündigt und treten per Stichtag in Kraft.

In Kooperation mit
XS SM MD LG