Hilfe bei Verwaltungsstrafen

Du hast eine Verwaltungsstrafe bekommen? Wir erklären hier Schritt für Schritt deine rechtlichen Möglichkeiten. 

Und keine Sorge: Du bist deswegen nicht vorbestraft.

Du hast Fragen? Nimm Kontakt zu uns auf oder komm zur Anwaltlichen Erstberatung.



Was ist eine Verwaltungsstrafe?

Es geht dabei um sogenannte Ordnungswidrigkeiten. Der Grund für die Strafe ist ein Verstoß gegen ein Verwaltungsgesetz, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung, das Jugendschutzgesetz oder das Sicherheitspolizeigesetz (Ruhestörung oder Lärmbelästigung). 

Das kann sein:

  • Du bist am Gehsteig Rad gefahren.
  • Du hast in der Öffentlichkeit Wodka getrunken, obwohl du noch nicht 18 bist.
  • Du warst auf einer Demo und bist nicht gegangen, obwohl diese mittels Durchsage polizeilich aufgelöst wurde.

Weiters wichtig:
Die Strafe wird nicht von einem Gericht verhängt, sondern von einer Behörde - meistens der Polizei.

Im Regelfall ist es eine Geldstrafe.
Kannst du diese nicht bezahlen, gibt es auch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe.


Organmandat

Eine Organstrafverfügung (= Strafmandat oder Organmandat) ist eine Geldstrafe für bestimmte, kleinere Übertretungen von Gesetzen (bis maximal € 90,-). 

Diese Form der Strafe wird verhängt, wenn die Verwaltungsübertretung eindeutig ist. Wie z.B. beim Falschparken. 

Gegen die Organstrafverfügung gibt es kein Rechtsmittel (= die Möglichkeit die Strafe rechtlich zu bekämpfen).
Zahlst du nicht innerhalb von zwei Wochen, wird die Strafe ausgesetzt.

Die Behörde leitet darauf ein Verwaltungsstrafverfahren ein.
Im Regelfall bekommst du dann eine Strafverfügung, die unter bestimmten Umständen etwas höher sein kann als das Organmandat.

Bist du der Meinung, dass du zu Unrecht eine Organstrafverfügung erhalten hast, dann zahle diese nicht. Warte vielmehr auf die Strafverfügung und mache dagegen einen Einspruch.


Strafverfügung - Einspruch

Du hattest Kontakt mit der Polizei?

Das sind die ersten Schritte, bevor du eventuell eine Strafe bekommst:

  • Mach ein Gedächtnisprotokoll direkt nach dem Polizeikontakt. Schreib auf WANN und WO WAS genau passiert ist. Bitte auch andere Personen das zu machen, wenn du nicht allein warst. Dieses Protokoll dient allein dazu, dass du deine Erinnerungen an die Situation schriftlich festhältst.
  • Erstmal: Keine Panik. Du hast immer die Möglichkeit gegen eine Strafe rechtlich vorzugehen.
  • Selbst wenn du eine Verwaltungsübertretung begangen hast, kannst du immer auch die Höhe der Strafe beeinspruchen. Weil du z.B. kein eigenes Einkommen hast oder dir die Strafe aktuell nicht leisten kannst.

So geht der Einspruch:

  • Kopiere die Strafverfügung. Streich sie durch und schreib gut leserlich "Einspruch" darauf.
  • Das ist der erste Schritt. Du musst deinen Einspruch noch nicht begründen, kannst aber. Für eine ausführliche Begründung hast du allerdings später im Verfahren noch ausreichend Zeit. Wir empfehlen dir, dass du dich wegen der Begründung rechtlich beraten lässt. Gern kannst du uns kontaktieren.
  • Unterschreibe oder lass deine Eltern unterschreiben, wenn du noch minderjährig (d.h. unter 18) bist.
  • Lege einen Zettel bei, dass du Antrag auf Akteneinsicht stellst. In deinem Akt steht, was genau passiert ist und was z.B. Zeug_innen ausgesagt haben. 
  • Mach das sobald wie möglich - du hast zwei Wochen Zeit ab der Zustellung.
  • Ist dir unklar, wie lange du Zeit hast oder geht das aus dem Schreiben nicht hervor: Ruf bei der Behörde an und frag nach.
  • Dann alles ab zur Post und am besten als "Einschreiben" verschicken. Das kostet ca. € 3,50.

Gut zu wissen:
Bei einem Einspruch erhöht sich der Gesamtbetrag um 10% (Verwaltungsgebühren). Das sind bei einer Geldstrafe von € 100,- ein Plus von € 10,-. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird (du Recht bekommst), bezahlst du selbstverständlich nichts.


Die Strafe ist zu hoch

Wenn du eine Strafanzeige bekommen hast, kannst du auch einen Antrag auf Herabsetzung der Strafe stellen. 

Wenn du diesen Antrag stellst, bedeutet das, dass du grundsätzlich zugibst, dass du dich falsch verhalten hast, dass du aber nicht so viel zahlen kannst. 

Am ehesten Aussichten auf Erfolg hat dein Antrag, wenn du deine persönliche Situation schilderst, z.B. dass du noch Schüler_in oder Student_in bist und kein eigenes Geld verdienst oder als Lehrling nicht genügend verdienst, um das bezahlen zu können. 

Du kannst immer um Ratenzahlung bitten. Das bedeutet, dass du den Betrag nicht auf einmal zahlen musst, sondern jeden Monat einen kleineren Betrag zahlst. 

Wichtig zu wissen: 
Auch wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind deine Eltern nicht verpflichtet, diese Strafe zu bezahlen!


Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

  • Du hast nun den Einspruch abgeschickt. Entweder bereits mit Begründung oder ohne.

  • Ohne Begründung: 
    Du bekommst von der Behörde eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" und gibst nun deine Sicht der Dinge an. In deinen eigenen Worten begründest du den Einspruch. Also warum du glaubst, dass du dich richtig verhalten hast. Oder dass die Polizei falsch liegt. Vergiss nicht, Beweise anzuführen wie z. B. Aussage von einem Freund, der dabei war...

  • Mit Begründung: 
    Du bekommst von der Behörde ein Schreiben mit der Information, dass deinem Einspruch stattgegeben wurde. Juhu - du musst nichts zahlen. Oder: Du bekommst die Straferkenntnis. In dieser steht, warum die Behörde deinen Argumenten nicht folgt. Trotzdem kann es sein, dass sie die Strafe gesenkt hat, weil du bereits im Einspruch angegeben hast, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation nicht zahlen kannst.

  • Straferkenntnis: 
    Dagegen kannst du auch noch ein Rechtsmittel einlegen, das ist die sogenannte Beschwerde. Du hast dafür vier Wochen Zeit. Die Frist beginnt ab dem Datum der Zustellung der Straferkenntnis zu laufen (Poststempel!). Begründe noch einmal ganz genau, warum du deiner Meinung nach das Gesetz nicht verletzt hast.

    Beschreibe weiters genau, wie viel Geld dir aktuell im Monat zur Verfügung steht. Wie viel du Miete zahlst. Was du verdienst. Je genauer du hier Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse gibst, desto größer die Chance, dass die Behörde die Strafe niedriger ansetzt. Wie auch schon im Einspruch, kannst du auch nur die Höhe der Strafe anfechten.

  • Machst du keine Beschwerde, musst du die Strafe bezahlen. Vereinbare eine Ratenvereinbarung mit der Behörde.

  • Dir ist das alles zu kompliziert? Komm zur Anwaltlichen Erstberatung - für alle bis 25.

Die Strafe im "Gefängnis" absitzen?

Bist du über 16, kannst du eine Verwaltungsstrafe auch im Polizeianhaltezentrum (PAZ) auf der Rossauer Lände absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe).

Wie geht das?

  • Die Behörde prüft, ob du über Geld verfügst. Ob du z. B. ein regelmäßiges Einkommen hast.
  • Wenn nicht, und du kannst auch die Strafe nicht zahlen: Dann bekommst du ein Schreiben von der Behörde, die "Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe".
  • Mit diesem Schreiben und einem Lichtbildausweis kannst du jeweils Mo-Do zwischen 8 - 15 Uhr und Fr zwischen 8 - 12 Uhr die Freiheitsstrafe antreten.
  • Du brauchst dafür keinen Termin.
  • Nimm dir bequeme Kleidung und etwas zu lesen mit. 
  • In Haft wirst du mit Lebensmittel versorgt. Du darfst dir keine eigenen mitnehmen.
  • Auch Tabakwaren müssen drinnen in der Kantine gekauft werden.
  • Musst du länger sitzen, kannst du auch Besuch erhalten.
  • Gut zu wissen: Du bist - trotz Absitzen einer Freiheitsstrafe - NICHT vorbestraft. Es handelt sich um eine Verwaltungsstrafe, die nur in internen Polizeidatenbanken aufscheint. 
  • Die maximale Haftdauer beträgt sechs Wochen.

Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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