Auch wenn medial davon berichtet wird, dass die Jugendkriminalität steigt: Das stimmt statistisch nicht. Allerdings steigen die Zahlen junger Menschen im Gefängnis.

Rechtliche Infos zum Besuch in einer Justizanstalt und was man sonst noch tun kann, wenn eine nahstehende Person in Haft ist, kann man hier nachlesen.



Untersuchungshaft

Man unterscheidet zwischen Untersuchungshaft (U-Haft) und Strafhaft. 

In Wien gibt es ein großes Gebäude für beide Formen - die Justizanstalt Josefstadt.

Ab 14 Jahren ist man strafmündig und kann in Untersuchungshaft kommen. Da es in Wien keinen "Jugendknast" gibt, sind die Hafträume für Jugendliche im gleichen Gebäude untergebracht wie für Erwachsene. 

Wenn Untersuchungshaft verhängt wurde, dann

  • müssen bestimmte Gründe vorliegen wie z. B. Fluchtgefahr.
  • wird diese Haft regelmässig von einer Haftrichterin, einem Haftrichter überprüft.
  • kann es durchaus sein, dass man bis zur Hauptverhandlung in Haft ist. Unter Umständen und je nach Schwere der Tat kann das auch bis zu zwei Jahren dauern.
  • muss man durch eine Anwältin, einen Anwalt vertreten werden. Hat man dafür kein Geld, stellt das Gericht eine_n zur Verfügung.

Strafhaft

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommt man in Strafhaft. Diese wird in Wien  in der Justizanstalt Josefstadt oder in der Justizanstalt Simmering vollzogen.

Es gibt eine eigene Jugendhaftanstalt in Gerasdorf. Diese ist zuständig, wenn man eine Haftstrafe von über 18 Monaten bekommen hat und noch unter 21 Jahren alt ist.

  • In manchen Gefängnissen kann man eine Ausbildung machen, den Pflichtschulabschluss nachholen oder Deutsch lernen.
  • Die Gefangenen müssen arbeiten. Diese Arbeit organisiert das Gefängnis und ist Pflicht.
  • Auf Antrag kann man regelmäßig telefonieren. Ein Handy darf man in Haft allerdings nicht besitzen.

Besuch im Gefängnis

In Haft gibt es die Möglichkeit, Besuch zu bekommen.

Die Besuchszeit beträgt für die Zeit der U-Haft pro Woche 2x 30 Minuten. Jugendliche unter 18 Jahren können sich aussuchen, ob sie 1x 60 Minuten lang Besuch haben wollen oder 2x 30 Minuten.

  • Bevor man auf Besuch gehen kann, muss jede Person bei Gericht eine Genehmigung dafür beantragen. In der Justizanstalt Josefstadt wendet man sich an das Service-Center, das gleich nach dem Haupteingang auf der Landesgerichtsstraße eingerichtet ist.
  • Manche Personen in Haft haben keinerlei Besuchsbeschränkung: Dann braucht man keine Genehmigung, sondern kann direkt zur Anmeldung. 
  • Nimm immer einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Pass, Personalausweis, Führerschein).
  • Eventuell verdächtige Mittäter_innen werden manchmal vom Besuch ausgeschlossen.
  • Maximal drei Personen können gleichzeitig zum Besuch mitkommen.
  • Der Besuchsraum ist von den Personen in Haft durch eine Glasscheibe getrennt. Man unterhält sich über eine Art Telefon.
  • Oft werden diese Gespräche durch eine angestellte Person des Gerichts persönlich überwacht. Das heißt, diese sitzt die ganze Zeit während des Besuchs direkt an der Glasscheibe und hört mit.

In Strafhaft ist nur mehr einmal pro Woche Besuch von 30 Minuten vorgesehen. Das ist allerdings in jedem Gefängnis ein bisschen anders geregelt. Erkundige dich also auf der jeweiligen Homepage der Justizanstalten.

Gut zu wissen:

  • Man wird vor dem Besuch durch eine Sicherheitskontrolle (wie am Flughafen) geschleust und nach gefährlichen Gegenständen durchsucht.
  • Man musst Tasche oder Rucksack abgeben. Auch das Handy kann man nicht zum Besuch mitnehmen. 
  • Schreibzeug ist sinnvoll und darf mit rein, falls die gefangene Person Nachrichten für andere draußen mitgeben mag.

Unterstützung für Menschen in Haft

Was du tun kannst:

  • Du kannst der Person in Haft so viele Briefe schreiben, wie du möchtest. Hier gibt es mengenmässig keine Einschränkung. Achte darauf, dass du nichts strafrechtlich Relevantes schreibst. Vor allem während der U-Haft wird die Post geöffnet und von Angestellten des Gerichts gelesen. Schreib also nichts, was dich oder andere belasten könnte, wie z. B.: "Ach, was haben wir viel Spaß gehabt beim Kiffen!"
  • Du darfst außerdem Zeitschriften schicken, Zeichnungen, Fotos, ausgeschnittene Rätsel...
  • Außer Briefe und Zeitschriften darfst du nichts in den Knast schicken. Auch keine CDs, Bücher...
  • Mach gemeinsam mit anderen Freund_innen ein Foto für die Person in Haft und schick es ihr.
  • Besuche die Person in Haft. Da der Besuch auf wenige Tage und Personen eingeschränkt ist, besprich dich mit Familie & Freund_innen.
  • "Fresspakete" darf man keine abgeben. Auch Wäschepakete mit Klamotten dürfen nur zu bestimmten Terminen abgegeben werden. Erkundige dich bei der Justizanstalt!
  • Im Gefängnis muss die gefangene Person alle Gegenstände, die man bei sich haben möchte, beantragen. Das gilt für Bücher genauso wie für Lernunterlagen, einen CD-Player... Meist müssen diese Dinge direkt im Gefängnis neu gekauft werden. Dafür gibt es einen speziellen "Knast-Shop".
  • Weil man auch in Haft Geld braucht, kann es eine Idee sein, Geld für die gefangene Person zu sammeln.

Du möchtest reden, weil dich Gedanken rund um die Haft stressen? Gern kannst du uns kontaktieren. Wir hören zu.


Spezial-Info für die offene Jugendarbeit

Seit dem Herbst 2017 gibt es die Möglichkeit, dass Mitarbeiter_innen der offenen Jugendarbeit Wien "ihre Jugendlichen" in Haft besuchen. Diese Besuche werden nicht vom Kontingent der Besuchszeit für Angehörige abgezogen. Sie sind eine Art Sonderfall, ähnlich wie der Besuch durch einen Anwalt oder eine Anwältin. 

Du hast dazu Fragen?
Es gibt diesbezüglich Schwierigkeiten beim Besuch?

Bitte nimm Kontakt mit uns auf! Danke.


Beratungsstellen

  • Beratung der Caritas für Betroffene und Angehörige - persönlich und online
  • Verein Neustart - für Betroffene, Angehörige und Opfer - persönlich und online
  • Jugendcoaching für inhaftierte junge Menschen bis 24 Jahren direkt in den Justizanstalten bzw. für die Zeit danach

Letzte Aktualisierung: Februar 2024

In Kooperation mit
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