Welche Gesetze gelten für unter 18-Jährige in der Schule und in der Arbeit?
Ab wann darf man arbeiten? Wie lange muss man in die Schule gehen?
Inhalt:
Schulpflicht
Die Schulpflicht dauert 9 Jahre. Jugendliche, die mindestens ein Semester in Österreich leben, müssen die Schule besuchen. Die Schulpflicht endet nach dem 9. Schuljahr.
Kenn' dein Recht in der Schule
Kleidungsregelungen, Handy im Unterricht, Strafen, Tests, Schularbeiten, Mitarbeit oder Unterrichtszeiten sind Dinge, die in österreichischen Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.
- Was passiert, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
- Darf ich meine Lehrer_innen filmen?
- Darf mir mein Handy als Strafe abgenommen werden?
- Darf meine ganze Klasse zum Drogentest geschickt werden?
Auf dem Jugendportal des Bundesnetzwerks der österreichischen Jugendinfos findest du die wichtigsten Fragen und Antworten über dein Recht in der Schule.
Ausbildungspflicht
Nach der Pflichtschule müssen Jugendliche eine Ausbildung machen.
Zum Beispiel:
- eine weiterführende Schule
- eine Lehre
- einen Lehrgang
- einen Kurs vom AMS
Eine Hilfsarbeit gilt nicht als Ausbildung. Hilfsarbeit ist erlaubt, wenn sie im Perspektiven- oder Betreuungsplan vereinbart wird. Dieser Plan beschreibt die Schritte, wie du die Ausbildungspflicht erfüllen kannst.
Die Ausbildungspflicht gilt bis zum 18. Geburtstag und betrifft alle Jugendlichen, die 2017 oder später ihre Schulpflicht beenden.
Mit dem Abschluss einer Lehre oder berufsbildenden mittleren Schule vor dem 18. Geburtstag ist die Ausbildungspflicht erfüllt.
Weitere Informationen zur Ausbildungspflicht bis 18 findest du hier.
Arbeitszeiten
Zum Schutz von unter 18-Jährigen gibt es gesetzliche Vorschriften.
Zum Beispiel:
- Jugendliche dürfen täglich 8 und wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit kann überschritten werden, wenn Stunden eingearbeitet werden. In diesem Fall darfst du maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten.
- Jugendliche dürfen grundsätzlich zwischen 6:00 und 20:00 arbeiten. Ausnahmen gibt es z. B. im Gastgewerbe. Dort können Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis 23:00 arbeiten.
- An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es z.B. im Gastgewerbe.
Berufschnuppertage
Beim Schnuppern verbringst du einige Tage in einem Betrieb und lernst den Beruf kennen. Schnuppertage sind kein Arbeitsverhältnis.
Schnuppern dürfen:
- SchülerInnen ab der 8. Schulstufe während des Schuljahres und in den Ferien
- Jugendliche nach der Schulpflicht
Lehre
Eine Lehre ist eine Ausbildung. Du arbeitest in einem Unternehmen oder einer Lehrwerkstätte und besuchst die Berufsschule.
Um eine Lehre beginnen zu können, musst du mindestens 14 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Den Lehrvertrag unterschreibst du und ein_eine Erziehungsberechtigte_r.
Ferien- und Nebenjob
Für einen Ferien- oder Nebenjob musst du 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben. Der Dienstvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Die Zustimmung eines_einer Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig.
Vor dem 15. Geburtstag darfst du nicht arbeiten. Du kannst im Unternehmen deiner Eltern oder Verwandten aushelfen und kleinere Arbeiten übernehmen.
Pflichtpraktikum
SchülerInnen einer berufsbildenden Schule müssen ein Pflichtpraktikum machen. Dieses Praktikum gehört zur Ausbildung und findet außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Zwischen der Firma und dem/der PraktikantIn wird ein Praktikumsvertrag abgeschlossen.
Arbeitserlaubnis für nicht-österreichische Staatsbürger_innen
Für Jugendliche mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft gilt das Ausländerbeschäftigungs-Gesetz.
Ob du arbeiten darfst, hängt von verschiedenen Dingen ab:
- der Staatsbürgerschaft
- der Art der Beschäftigung (z.B. Lehre, Pflichtpraktikum)
- der Art der Aufenthaltsgenehmigung
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du arbeiten darfst: Frag am AMS für Jugendliche nach (für alle unter 25 Jahren).
Letzte Aktualisierung: Juni 2022