Zustimmung zu sexuellen Handlungen: So geht's!

Sich sexuell einig sein. Einen sexuellen Konsens haben. Oder auch: Zustimmung zum Sex.

Wie geht das? Was bringt es? Was heißt überhaupt "einvernehmlicher Sex"? Was passiert, wenn es nicht einvernehmlich ist? Wir bringen Licht ins Dunkel und stellen euch eine aktive Handlungsmöglichkeit vor, um Übergriffe und Gewalt vorzubeugen: Das Zustimmungskonzept (auch bekann als "sexual consent"). 



Was heisst "einvernehmlich"?

Das Gesetz erlaubt ab dem 14. Geburtstag einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr.

"Einvernehmlich" bedeutet, dass es beide Beteiligten wollen. Es darf kein Druck oder Zwang ausgeübt werden. Das heißt auch, dass du mit Autoritätspersonen wie Lehrer_innen oder Trainer_innen keine Beziehung oder sexuellen Kontakt haben darfst. Denn diese Personengruppen haben eine bestimmte Macht über dich. Daher verbietet das Gesetz diese Art von Beziehung. 

Viele Jugendliche fragen uns:

Wie finde ich heraus, ob mein Gegenüber es wirklich will?
Ob es eine Zustimmung zu sexuellen Handlungen gibt?

Ganz einfach: Frag nach.

Es erfordert nur ein bisschen Mut. Und es zahlt sich immer aus. Weil du dann weißt, was dein Gegenüber will. Wie weit ihr gehen wollt, was eure Wünsche sind. Denn sexuelle Lust ist nicht jeden Tag gleich. Was dir heute gefällt, kann morgen anders sein. Vielleicht auch einfach nur, weil du schlecht drauf bist, dich nicht gut fühlst oder nur kuscheln magst.

Zum Beispiel:

  • Darf ich dich küssen?
  • Ich wünsche mir, dass du mich hier berührst. Magst du das machen?
  • Ich möchte gern mit dir schlafen - hast du auch Lust?
  • Ich würde gerne folgendes ausprobieren... Magst du?
  • Wie wollen wir verhüten?

Das klingt vielleicht ein bisschen komisch. Manche stört das Reden vor dem oder beim Sex. Andere finden es sexy und aufregend.


Warum das Ganze?

Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexualisierte Gewalt sind leider für viele Menschen real. Auch im Porno sieht man oft Situationen, wo eine Frau NEIN sagt, aber der Mann sich über ihren Willen hinweg setzt. Er ignoriert ihr NEIN, beginnt mit sexuellen Handlungen und schließlich findet es die Frau eh auch voll super.

Das entspricht nicht der Wirklichkeit. Ein NEIN heißt immer NEIN. 

Ein Beispiel: 
Du knutschst mit einem Freund, ihr landet im Bett, zieht euch aus und plötzlich führt er seinen Penis in dich ein. Du schreist NEIN, er bricht den Geschlechtsverkehr ab, die Situation ist allen Beteiligten unangenehm. Deine Grenze wurde überschritten.

Es könnte aber auch so laufen: 
Du knutschst mit einem Freund, ihr landet im Bett, sprecht darüber, dass ihr euch jetzt ausziehen wollt, er fragt, ob ihr miteinander schlafen wollt, du sagst Nein, keine Lust, lieber noch mehr kuscheln. Er kennt sich aus. Du kennst dich aus. Eure Grenzen werden nicht verletzt.


Wer nicht zustimmen kann

  • Eine schlafende Person kann nicht zustimmen.
  • Eine Person, die von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen stark beeinträchtigt ist, kann nicht zustimmen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sie schon stark benommen ist oder immer wieder ohnmächtig wird. 
  • Eine Person, die unter Druck gesetzt wird oder Angst hat, kann ebenfalls nicht zustimmen. Wenn du z.B. immer wieder ungeduldig nachfragst, ob ihr nicht jetzt endlich Sex haben könnt, baut das Druck auf.  
  • Eine Person, die eine geistige Beeinträchtigung hat, kann eventuell auch nicht zustimmen. Ein besonders einfühlsames Gespräch über die gewünschte Sexualität ist erforderlich.
  • Schweigen bedeutet nicht Zustimmung.

Bedenke: Die Zustimmung zu einer sexuellen Handlung kann auch zurückgezogen werden. 

Wenn du dir unsicher bist: Frag nach. Lieber einmal zuviel als zu wenig.


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Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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