Europäisches Solidaritätskorps

ESK

Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) fördert EU-Jugendprojekte, die das Engagement junger Menschen unterstützen. Weitere EU-Förderungen im Jugendbereich gibt es im Rahmen von Erasmus+ Jugend

Die WIENXTRA-Jugendinfo bietet als Wiener Regionalstelle kostenlose Beratung zu den Förderungen.



Was ist das Europäische Solidaritätskorps?

Das Europäische Solidaritätskorps ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (Laufzeit: 2021-2027). Es fördert das Engagement junger Menschen (18-30 Jahre) in Projekten, die der Gemeinschaft zugutekommen. Das Europäische Solidaritätskorps unterstützt:

  • Freiwilligeneinsätze für junge Menschen
  • Solidaritätsprojekte von jungen Menschen

Was sind die Ziele und Schwerpunkte?

  • Solidarität als einer der Grundwerte der EU wird gefördert
  • leicht zugängliche Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement von jungen Menschen werden geschaffen
  • junge Menschen erwerben Kompetenzen, welche aktive Bürgerschaft, Beschäftigungsfähigkeit und den Übergang in den Arbeitsmarkt unterstützen

Wofür gibt es Fördergelder?

Im Europäischen Solidaritätskorps werden folgende Projektformate gefördert:

Freiwilligenprojekte

  • Organisationen können junge Menschen aus dem europäischen Ausland aufnehmen, die sich für ihre gemeinnützigen Projekte freiwillig engagieren. Junge Menschen zwischen 18-30 Jahren können sich dafür bewerben. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. 
  • Seit 2018 sind Freiwilligenprojekte Teil des EU-Programms Europäisches Solidaritätskorps (ESK). Davor gab es den Europäischen Freiwilligendienst (EFD), der durch Erasmus+: Jugend in Aktion gefördert wurde. 
  • Es wird zwischen individuellen Freiwilligenprojekten und Freiwilligenteams unterschieden. Individuelle Freiwilligenprojekte dauern 2-12 Monate und die wöchentliche Einsatzzeit beträgt 30-38 Stunden. Freiwilligenteams sind Kurzzeitprojekte für gemischte Gruppen von 10 bis 40 Freiwilligen aus Österreich und dem europäischen Ausland. Die Einsatzdauer liegt zwischen 2 Wochen und 2 Monaten. 
  • In Wien bietet das Programm "Melange" besondere Unterstützungsleistungen für Freiwillige und Aufnahmestellen im Bereich der individuellen Freiwilligenprojekte. Damit wird es insbesondere jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf aber auch kleineren Organisationen ermöglicht, am EU-Programm teilzunehmen. Das Programm "Melange" wird von der Austauschorganisation Grenzenlos in enger Kooperation mit dem Verein WIENXTRA für die Stadt Wien durchgeführt. Aktuelle Aufnahmeprojekte werden vom Verein Grenzenlos als koordinierender Organisation betreut und damit aus Mitteln der Stadt Wien kofinanziert. Einiges Wissenswertes haben wir auf unserem Infoblatt zu Melange festgehalten. Bei Interesse oder Fragen zu den Unterstützungsleistungen von "Melange" kontaktiere bitte Grenzenlos
  • Mehr Infos: Factsheet Freiwilligenprojekte (PDF), Checkliste für Aufnahmeorganisationen (PDF)
  • Beispielprojekte: Berichte Programm Melange, Solidarity, Social Entrepreneurship & the Sustainable Development Goals, Ready4Solidarity

Solidaritätsprojekte

  • Solidaritätsprojekte sind jugendgeleitete Projekte, die auf lokaler Ebene umgesetzt werden und einen Beitrag zu mehr Zusammenhalt leisten. Solche Projekte werden von einer Kerngruppe bestehend aus mind. 5 jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren entwickelt und umgesetzt. Solidaritätsprojekte können 2-12 Monate dauern und die Umsetzung soll im eigenen Umfeld stattfinden (z.B. im Bezirk oder in der Region). Die jungen Menschen entscheiden selbst, um welches Thema es geht bzw. welchen Bedarf sie ansprechen wollen.
  • Organisationen können Jugendgruppen bei der Einreichung und Umsetzung von Solidaritätsprojekten unterstützen. Wichtig ist dabei aber, dass die inhaltliche Verantwortung weiterhin bei der Jugendgruppe liegt. 
  • Wenn das jeweilige Solidaritätsprojekt gefördert wird, erhält die Gruppe 630€ pro Projektmonat für die Umsetzung des Projekts. 
  • Mehr Infos: Factsheet Solidaritätsprojekte (PDF)
  • Beispielprojekte: Projektsammlung 2021 - 2022 (PDF)

Welche Länder können teilnehmen?

Für länderübergreifende Projekte in den Förderschienen "Freiwilligenprojekte" sowie "Jobs und Praktika" braucht es in der Regel eine Aufnahmeorganisation im Einsatzland sowie eine Sendeorganisation im Herkunftsland der Teilnehmer_innen. Für lokale Solidaritätsprojekte braucht es keine internationalen Partner_innen. 

Im Europäischen Solidaritätskorps wird zwischen teilnehmenden Ländern und Partnerländern unterschieden: 

  • Teilnehmende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern 
  • Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Marokko, Moldau, Montenegro, Norwegen, Palästina, Russland, Serbien, Syrien, Tunesien und Ukraine

Wo wird ein Antrag auf Förderung gestellt?

  • Die Fördervergabe im Europäischen Solidaritätskorps übernehmen sogenannte Nationalagenturen. Solche Agenturen gibt es nur in teilnehmenden Ländern, d.h. nur in diesen Ländern kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden (siehe: "Welche Länder können teilnehmen?").  
  • Für die Förderschiene "Freiwilligenprojekte" können Anträge im Einsatzland oder Herkunftsland der Teilnehmer_innen gestellt werden. Der Antrag wird entweder von der Aufnahme- und Sendeorganisation gemeinsam gestellt, oder die Aufnahmeorganisation stellt den Antrag alleine und sucht danach eine passende Sendeorganisation. 
  • Freiwilligenprojekte können auch in Partnerländern stattfinden, allerdings muss dann der Antrag von einer Sendeorganisation aus einem teilnehmenden Land gestellt werden, welches auch das Herkunftsland der Freiwilligen ist. 
  • Solidaritätsprojekte können nur in Programmländern stattfinden und müssen im gleichen Land eingereicht werden, in dem auch die Aktivitäten stattfinden. 
  • Die österreichische Nationalagentur für das Europäische Solidaritätskorps ist beim OeAD angesiedelt. In Österreich gestellte Anträge werden dort bearbeitet und bewertet.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Die Förderschiene "Freiwilligenprojekte" stehen allen öffentlichen oder privaten Einrichtungen offen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um gemeinnützige oder gewinnorientierte, lokale, regionale, nationale oder internationale Einrichtungen handelt, die mit ihren Aktivitäten wichtige gesellschaftliche Herausforderungen angehen. 
  • In der Förderschiene "Solidaritätsprojekte" braucht es für die Einreichung eine Kerngruppe von 5 jungen Menschen (18-30 Jahre). Diese Gruppe kann als sogenannte informelle Gruppe einen Projektantrag einreichen oder eine Organisation bitten, die Einreichung zu übernehmen. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Die nächste Frist für Anträge im ESK endet am 20.2.2024 (Europäisches Solidaritätskorps, Erasmus+ KA1).


Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Projektentwicklung: Es sollte genügend Vorlaufzeit für die Erarbeitung der Projektidee sowie der konkreten Umsetzungsmöglichkeiten eingeplant werden. Auch Absprachen mit Projektpartner_innen (falls relevant) sollten so früh wie möglich stattfinden. Außerdem ist es ratsam bereits in der Phase der Projektentwicklung die formalen sowie inhaltlichen Förderkriterien zu beachten und finanzielle Rahmenbedingungen abzuklären.
  • EU-Login einrichten: Um einen Antrag zu stellen muss zuerst ein Benutzerkonto beim Authentifizierungsservice der Europäischen Kommission eingerichtet werden (= EU-Login).
  • OID anlegen: Mithilfe der EU-Login Zugangsdaten kann die Organisation oder Jugendgruppe im Teilnehmer_innen-Portal registriert werden. Dort müssen rechtliche und finanzielle Informationen zur Organisation hinterlegt werden und man erhält eine OID (= Organisation Identification). Die antragstellende Organisation oder Jugendgruppe und alle Partnerorganisationen (falls relevant) müssen für die Antragstellung eine solche OID haben. Mehr Infos: Infoblatt OID anlegen (PDF)
  • Qualitätssiegel beantragen: Um als Organisation an den Förderschiene "Freiwilligenprojekte" teilnehmen zu können, muss vor der Antragstellung ein Akkreditierungsprozess durchlaufen werden. Dafür müssen Organisationen ein Qualitätssiegel beantragen und zeigen, dass sie sich mit den Grundsätzen und Zielen des Programms identifizieren können. Ein Qualitätssiegel kann jederzeit beantragt werden. Für den Akkreditierungsprozess sollte jedenfalls ausreichend Zeit eingeplant werden (mind. 8 Wochen vor der jeweiligen Antragsfrist). Das Qualitätssiegel wird über ein sogenanntes Webform beantragt. Um die Webforms abzurufen ist die Anmeldung mit dem EU-Login notwendig. 
  • Registrierung in ESK-Datenbank: Bei Solidaritätsprojekten müssen sich die 5 jungen Menschen der Kerngruppe zusätzlich noch in der ESK-Datenbank registrieren. Nach der Registrierung erhält jeder_jede eine persönliche Referenznummer (PRN), welche auch im Antrag angegeben werden muss. Zur besseren Übersicht gibt es einen Leitfaden zur Registrierung für informelle Gruppen (PDF)
  • Antrag stellen: Die Anträge werden online über sogenannte Webforms erstellt und eingereicht. Die aktuellen Webforms werden einige Wochen vor der jeweiligen Antragsfrist freigeschalten. Um die Webforms abzurufen ist die Anmeldung mit dem EU-Login notwendig. Für jede Förderschiene gibt es unterschiedliche Webforms. Um sich bereits vor der Freischaltung der Webforms mit den Antragsfragen vertraut zu machen, stehen Beispielformulare zur Verfügung: Solidaritätsprojekte, Freiwilligenprojekte. Bei der österreichischen Nationalagentur können Anträge entweder auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden.
  • Förderentscheid abwarten: In Österreich findet etwa 8-10 Wochen nach jeder Antragsfrist die Kuratoriumssitzung statt, in welcher über die eingereichten Anträge entschieden wird. Kurz danach werden die Förderzusagen veröffentlicht.

Wie funktioniert die Finanzierung?

  • Förderpauschalen: Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über Pauschalen (z.B. für Reisekosten, organisatorische Kosten oder Projektmanagement Kosten). Diese sind je nach Förderschiene fix vorgegeben und in der Regel von der Anzahl der Teilnehmer_innen und der Dauer der Aktivitäten oder des Projekts abhängig.
  • Inklusionsprojekte: Die Teilnahme von Personen mit Behinderung wird extra gefördert (z.B. persönliche Assistenz, Anmietung von Rampen etc.). Auch Kosten, um Jugendlichen mit Benachteiligung eine Teilnahme zu ermöglichen, werden speziell unterstützt (z.B. erhöhter Betreuungsbedarf, Sprachunterstützung etc.). Mehr Infos: Finanzierung für Inklusionsprojekte (PDF)
  • Kofinanzierung: Zur Abdeckung aller Kosten ist jede weitere Finanzierungsquelle erlaubt (außer einer zweiten EU-Förderung auf dasselbe Projekt). Es gibt keine Mindest- oder Obergrenze für Kofinanzierung und Sponsoring. Diese muss auch weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch bei der Abrechnung nachgewiesen werden.
  • Auszahlung: Die Auszahlung im Europäischen Solidaritätskorps erfolgt in der Regel in 2 Tranchen, 80% der zugesagten Fördersumme werden nach Projektgenehmigung überwiesen, die restlichen 20% nach Projektabrechnung. Die gesamte Fördersumme wird an die antragstellende Organisation oder Gruppe ausbezahlt, welche diese je nach Vereinbarung unter den Partnerorganisationen verteilt (falls relevant).

Wo gibt es Unterstützung und Beratung?

  • Wiener Regionalstelle: Unser Service umfasst Erstinformation, Beratung bei Projektentwicklung, Klärung der Förderkriterien, Unterstützung bei der Partnersuche, Tipps zur Antragstellung, Feedback zu ausgearbeiteten Anträgen und Begleitung während der Projektumsetzung. 
  • EU JUGEND NEWS: Unser Newsletter "EU JUGEND NEWS" informiert 1x monatlich über die EU-Jugendprogramme "Erasmus+: Jugend in Aktion" und "Europäisches Solidaritätskorps".
  • Trainingsangebote: Das Europäische Solidaritätskorps bietet verschiedene Trainings an, um die Fördermöglichkeiten besser kennenzulernen, sich im Jugendbereich weiterzubilden oder Projektpartner_innen zu finden. Alle Kosten bis auf eine Teilnahmegebühr von € 50,- werden vom Europäischen Solidaritätskorps übernommen. Aktuelle Angebote findest du im Trainingskalender
  • Infoblatt Projektförderungen: Deine Projektidee passt nicht zum Europäischen Solidaritätskorps? Du bist auf der Suche nach einer Kofinanzierung? In unserem Infoblatt Projektförderungen (PDF) haben wir eine Übersicht zu regionalen, nationalen und europäischen Finanzierungsquellen zusammengestellt.

Wo gibt es online mehr Information?

  • Nationalagentur Europäisches Solidaritätskorps: In Österreich ist der OeAD als Nationalagentur für die Abwicklung und Fördervergabe des Europäischen Solidaritätskorps zuständig. Auf der Website der Nationalagentur gibt es weiterführende Informationen zum EU-Programm.
  • Programmhandbuch: Wer einen Förderantrag im Europäischen Solidaritätskorps einreichen will, findet alle wichtigen Infos rund um Förderkriterien im aktuellen Programmhandbuch (PDF). Wir informieren gerne darüber welche Teile des Handbuchs für die jeweiligen Förderschienen relevant sind.
  • Förderzusagen: Welche Projekte wurden bereits von der österreichischen Nationalagentur für das Europäische Solidaritätskorps gefördert? Eine erste Übersicht bieten die Veröffentlichungen der Förderzusagen der jeweiligen Antragsfrist.
  • ESK Projektdatenbank: Du möchtest mehr über Projektbeispiele erfahren? Auf der ESK Projektdatenbank wird zu jedem geförderten Projekt eine kurze Beschreibung hochgeladen. Die Suche funktioniert über Schlagworte und lässt sich durch die Filteroptionen auf bestimmte Förderschienen oder Länder eingrenzen.
  • SALTO-YOUTH: Das Netzwerk bietet praktische Ressourcen und Tools für Projekte im Rahmen der EU-Jugendprogramme z.B. Online-Plattform zur Partnersuche oder Methodensammlung für non-formales Lernen.
  • Youthpass: Das europäische Youthpass Zertifikat wurde zur Anerkennung und Dokumentation non-formaler Lernerfahrungen entwickelt und wird bei Projekten im Rahmen der EU-Jugendprogramme ausgestellt.
  • Begleitforschung: Das europäische Forschungsnetzwerk RAY forscht zur Wirkung der EU-Jugendförderung. Erkenntnisse aus der Forschung kurz und verständlich aufbereitet gibt es in den aktuellen Factsheets.

ESK-Workshop für Schulklassen

Die Möglichkeiten, die das ESK-Programm für junge Menschen bietet, werden in diesem Workshop gemeinsam mit den Schüler_innen erarbeitet und erkundet. Workshop-Teilnehmende erfahren etwas über Freiwilligendienste, mit denen sie Europa (und sich selbst) besser kennenlernen können und über Solidaritätsprojekte, in denen das solidarische Engagement im eigenen Wohnort gefördert wird.

Geeignet sind die Workshops für Schüler_innen ab 16 Jahren.

Inhaltlich bietet sich die Einbettung in Fächer wie Sozialkunde/Politische Bildung, Geografie und Wirtschaftskunde, Sprachunterricht oder Ethik an.

Termine: nach Vereinbarung

Ort: an der Schule

Anmeldung und Infos: jugendinfo@wienxtra.at


Letzte Aktualisierung: März 2024

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