Erasmus+ fördert EU-Jugendprojekte im Bereich der non-formalen Bildung bzw. der außerschulischen Jugendarbeit. Weitere EU-Förderungen im Jugendbereich gibt es im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps

Die WIENXTRA-Jugendinfo bietet als Wiener Regionalstelle kostenlose Beratung zu den Förderungen.

  • Kontakt und Terminvereinbarung: Sarah Gerschel, Sarah.Gerschel@wienxtra.at bzw. Mobil: +43 699 15684083

  • Nächste Antragsfrist: 1.10.2024 (Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps)
  • Aktuelle Infos: EU JUGEND NEWS


Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist das Förderprogramm der Europäischen Kommission für Bildung, Jugend und Sport im Zeitrahmen von 2021-2027. Für den Jugendbereich gibt es Fördermöglichkeiten in der non-formalen Bildung bzw. in der außerschulischen Jugendarbeit. Erasmus+ unterstützt im Bereich Jugend:  

  • Mobilität und interkulturelle Erfahrungen für junge Leute zwischen 13 und 30 Jahren
  • Weiterbildung und länderübergreifende Zusammenarbeit für im Jugendbereich Tätige
  • Beteiligung von Jugendlichen an für sie relevanten politischen Prozessen

Was sind die Ziele und Schwerpunkte?

Es werden allgemein im Programm folgende Schwerpunkte (Prioritäten) gesetzt:

  • Inklusion und Vielfalt
  • Digitaler Wandel
  • Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement

Im Jugendbereich fördert Erasmus+ spezifisch folgende Ziele (Prioritäten):

  • aktiven Bürgersinn, Eigeninitiative junger Menschen, Jungunternehmertums und sozialen Unternehmertums
  • Steigerung von Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit
  • Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen
  • Festigung von Verbindungen zwischen Politik, Forschung und Praxis

Wer zumindest einige dieser Prioritäten im eigenen Projektantrag berücksichtigt, hat eine höhere Chance auf eine erfolgreiche Förderung!


Wofür gibt es Fördergelder?

Die Fördermöglichkeiten in Erasmus+ sind in Key Actions eingeteilt:

  • Akkreditierung (Key Action 1)

Alle Informationen zu den Förderungen in Erasmus+ im Detail finden sich im Programmhandbuch!

 

 


Jugendbegegnungen (Key Action 1)

  • Bei einer Jugendbegegnung treffen sich zwei oder mehr Jugendgruppen aus verschiedenen Ländern. Dabei tauschen sie sich zu einem bestimmten Thema aus (z.B. Bekämpfung von Rassismus, Jugendkultur, Klimawandel etc.). Im Mittelpunkt stehen das gegenseitige Kennenlernen und der interkulturelle Austausch. Das kann über vielfältige Methoden passieren: Gruppenübungen, Rollenspiele, Debatten, Outdoor-Aktivitäten, Workshops oder öffentliche Aktionen. Wichtig ist, dass alle Teilnehmer_innen sich einbringen und beteiligen können.
  • Das Treffen kann 5-21 Tage dauern und die Teilnehmer_innen können zwischen 13 und 30 Jahren alt sein. Es können min. 16 und max. 60 junge Menschen teilnehmen.
  • Infoblatt der österreichischen Nationalagentur zu Jugendbegegnungen
  • Beispielprojekte: Zine Camp, peacecamp, Girls surfing on radio waves
  • Projektsammlung Jugendbegegnungen 2022

Mobilität für Fachkräfte (Key Action 1)

Jugendpartizipationsprojekte (Key Action 1)

  • Hier können Projekte gefördert werden, in denen die aktive Teilhabe von jungen Menschen zwischen 13-30 Jahren im Vordergrund steht. Mögliche Aktivitäten sind Workshops, Diskussionsrunden, Rollenspiele, Simulationen, digitale Tools, Kampagnen, Trainings, Begegnungen zwischen Jugendlichen und politischen Entscheidungsträger_innen und ähnliches. Jugendpartizipationsprojekte können lokal, national oder transnational beantragt werden
  • Ziele dieses Projektformates sind: Jugendbeteiligung zu stärken, das Interesse an europäischen Themen unter jungen Menschen zu wecken, digitale Kompetenzen bei Jugendlichen zu fördern und junge Menschen mit Politiker_innen im Sinne des EU-Jugenddialogs zusammenzubringen
  • Infoblatt der österreichischen Nationalagentur zu Jugendpartizipationsprojekten
  • Projektbeispiele: Die EU mit der Jugend zusammenbringenModel European Union Vienna 2021

DiscoverEU Inklusion (Key Action 1)

  • DiscoverEU war bisher (und ist auch weiterhin) die jährliche Verlosung von Interrailpässen an 18-Jährige in Europa. Die Verlosungen finden immer im Herbst und im Frühling statt, aktuelle Infos dazu finden sich auf der Seite des Europäischen Jugendportals.
  • Zusätzlich gibt es mittlerweile auch in Erasmus+ ein DiscoverEU Projektformat mit dem Fokus Inklusion. Auch hier geht es darum, dass 18-jährige Jugendliche eine Reise mit dem Zug durch Europa machen können. Die Projekte sollen inklusiv sein, also benachteiligten jungen Menschen die Chance geben, in einer Gruppe von maximal 5 Personen (ggf. mit Begleitung) auf die Reise zu gehen.
  • Die Reise darf bis zu einem Monat dauern, wovon maximal 7 Reisetage vorgesehen sind. Die EU übernimmt die Kosten für die Tickets, sowie für Unterkunft, Organisation und Inklusionsunterstützung für z.B. persönliche Assistenz.
  • Infoblatt der Österreichischen Nationalagentur zu DiscoverEU Inklusion

Kooperationspartnerschaften (Key Action 2)

  • Organisationen können in diesem Projektformat mit transnationalen Partnern zusammenarbeiten, Erfahrungen austauschen und neue Ideen für die Jugendarbeit entwickeln. Kooperationsprojekte bringen mindestens 3 Organisationen aus verschiedenen Programmländern für 1-3 Jahre zusammen
  • Priorität haben Projekte, die sich mit einem oder mehreren der folgenden Prioritäten befassen: Förderung der aktiven Bürgerschaft unter jungen Menschen, Stärkung der Jugendarbeit, Vorbereitung von Jugendlichen für den Arbeitsmarkt und die Verbindung zwischen Politik - Forschung - Praxis in der Jugendarbeit
  • Infoblatt der österreichischen Nationalagentur zu Kooperationspartnerschaften
  • Projektbeispiele: Youtrain, (Strategische Partnerschaft), Capacity-building in youthwork in dealing with new forms of extremism through innovative forms of online tools

Kleinere Partnerschaften (Key Action 2)

  • Dieses Projektformat ist kleiner als das der Kooperationspartnerschaften und soll zugänglicher für kleinere Organisationen sein, oder solche, die bisher wenig oder keine Erfahrung mit Erasmus+ haben
  • Beteiligt sind dabei immer mindestens 2 Organisationen in 2 verschiedenen Partnerländern
  • Transnationale und lokale Aktivitäten können flexibel zusammengestellt werden und Antragsteller_innen ermöglichen, Projekte gut auf Zielgruppen mit geringeren Chancen zuzuschneiden
  • Infoblatt der österreichischen Nationalagentur zu Kleineren Partnerschaften
  • Eine Kleinere Partnerschaft dauert zwischen 6 Monaten - 2 Jahre und wird mit einer Pauschale gefördert (entweder 30.000€ oder 60.000€)

Akkreditierung (für Key Action 1)

  • Für Organisationen mit Sitz in einem Programmland und mindestens 2 Jahren Erfahrung in der Jugendarbeit gibt es ab 2021 die Möglichkeit, sich mit einer Akkreditierung längerfristig den Weg zu Projekten der Key Action 1 zu vereinfachen. Das soll helfen, Jugendprojekte noch besser zu gestalten und die Qualität von Jugendarbeit zu fördern
  • Der Antrag für die Akkreditierung kann jederzeit eingereicht werden. Nach dem positiven Förderentscheid durch die Nationalagentur gilt dieser dann für die gesamte Programmlaufzeit (bis 2027)
  • Jährlich können akkreditierte Organisationen dann mithilfe von Budget Requests Fördergelder für ihre geplanten Projekte einholen
  • Die Antragstellung für die Akkreditierung ist eher komplex, die jährlichen Budget Requests danach sind jedoch dafür einfacher
  • Hier gehts zu den Webforms für den Antrag

Welche Länder können teilnehmen?

An einem Projekt müssen zwei oder mehr Länder beteiligt sein. Das EU-Programm unterscheidet zwischen Programmländern und Partnerländern:

  • Programmländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern
  • Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Marokko, Moldau, Montenegro, Palästina, Russland, Syrien, Tunesien, Ukraine

Hinweis zur Einbindung Großbritanniens: Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist leider auch die Teilnahme des UK an Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps ab 2021 beendet. Projekte, die bis einschließlich 2020 genehmigt wurden, können aber dennoch weiterhin mit britischer Beteiligung stattfinden!


Wo wird ein Antrag auf Förderung gestellt?

  • Die Fördervergabe in Erasmus+ übernehmen sogenannte Nationalagenturen. Solche Agenturen gibt es nur in Programmländern, d.h. nur in diesen Ländern kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.  
  • Für die Antragstellung übernimmt eine beteiligte Organisation aus einem Programmland die Rolle der antragstellenden Organisation. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller Projektpartner_innen bei der Nationalagentur in ihrem Land.
  • In der Regel wird der Antrag in dem Land eingereicht, in dem der Großteil der Aktivitäten stattfindet. Generell können Aktivitäten aber in jedem beteiligten Land stattfinden und damit auch in Partnerländern.
  • Die österreichische Nationalagentur für Erasmus+ ist beim OeAD angesiedelt. In Österreich gestellte Anträge werden dort bearbeitet und bewertet.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind folgende Organisationsformen und Gruppen:

  • Gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine
  • Europäische Jugend NGOs
  • Soziale Unternehmen (z.B. gemeinnützige GmbH)
  • öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene (z.B. Magistrat, Schule, etc.)
  • Informelle Gruppen junger Menschen (mind. 4 Personen, 13-30 Jahre)
  • Vereinigungen von Regionen
  • Europäische Zusammenschlüsse territorialer Zusammenarbeit (z.B. Donauraum)
  • Unternehmen in gesellschaftlicher Verantwortung (Corporate Social Responsibility)

Welche Fristen sind zu beachten?

Derzeit können zwei Mal pro Jahr Anträge eingereicht werden. Die nächsten Antragsfristen in Erasmus+ und im Europäischen Solidaritätskorps enden am 20.2.2024 (Erasmus+ KA1, Europäisches Solidaritätskorps) und 5.3.2024 (Erasmus+ KA2).


Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Projektentwicklung: Es sollte genügend Vorlaufzeit für die Erarbeitung der Projektidee sowie der konkreten Umsetzungsmöglichkeiten gemeinsam mit den Projektpartner_innen eingeplant werden. Außerdem ist es ratsam bereits in der Phase der Projektentwicklung die formalen sowie inhaltlichen Förderkriterien zu beachten und finanzielle Rahmenbedingungen abzuklären.
  • EU-Login einrichten: Um einen Antrag zu stellen muss zuerst ein Benutzerkonto beim Authentifizierungsservice der Europäischen Kommission eingerichtet werden (= EU-Login).
  • OID anlegen: Mithilfe der EU-Login Zugangsdaten kann die Organisation im Teilnehmer_innen-Portal registriert werden. Dort müssen rechtliche und finanzielle Informationen zur Organisation hinterlegt werden und man erhält eine OID (= Organization Identification). Früher wurde hier ein PIC (= Personal Identification Code) benötigt, der jetzt von der OID abgelöst wurde. Sollte die eigene Organisation schon einen PIC besitzen, kann dieser hier in eine OID umgewandelt werden. Die antragstellende Organisation und alle Partnerorganisationen müssen für die Antragstellung eine solche OID haben. (Detaillierte Beschreibung zum Anlegen des OID)
  • Antrag stellen: Die Anträge werden online über sogenannte Webforms erstellt und eingereicht. Die aktuellen Webforms werden einige Wochen vor der jeweiligen Antragsfrist freigeschalten. Um die Webforms abzurufen, ist die Anmeldung mit dem EU-Login notwendig. Wer so einen EU-Login besitzt, kann alle Webforms für Erasmus+ Jugend hier abrufen. Um sich bereits vor der Freischaltung der Webforms mit den Antragsfragen vertraut zu machen, stehen Beispielformulare zur Verfügung: Jugendbegegnung (PDF), Jugendbegegnung für akkreditierte Organisationen (PDF), Fachkräftemobilität (PDF), Jugendpartizipationsaktivität (PDF), DiscoverEU Inklusion (PDF)Kooperationspartnerschaft (PDF) und Kleinere Partnerschaft (PDF). Bei der österreichischen Nationalagentur können Anträge entweder auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden.
  • Förderentscheid abwarten: In Österreich findet etwa 8-10 Wochen nach jeder Antragsfrist die Kuratoriumssitzung statt, in welcher über die eingereichten Anträge entschieden wird. Kurz danach werden die Förderzusagen veröffentlicht.

Wie funktioniert die Finanzierung?

  • Förderpauschalen: Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über Pauschalen (z.B. für Reisekosten oder organisatorische Kosten). Diese sind je nach Förderschiene fix vorgegeben und in der Regel von der Anzahl der Teilnehmer_innen und der Dauer der Aktivitäten im Projekt abhängig.
  • Inklusionsprojekte: Die Teilnahme von Personen mit Behinderung wird extra gefördert (z.B. persönliche Assistenz, Anmietung von Rampen etc.). Auch Kosten, um Jugendlichen mit Benachteiligung eine Teilnahme zu ermöglichen, werden speziell unterstützt (z.B. erhöhter Betreuungsbedarf, Sprachunterstützung etc.). Mehr Infos: Finanzierung für Inklusionsprojekte (PDF)
  • Kofinanzierung: Zur Abdeckung aller Kosten ist jede weitere Finanzierungsquelle erlaubt (außer einer zweiten EU-Förderung auf dasselbe Projekt). Es gibt keine Mindest- oder Obergrenze für Kofinanzierung und Sponsoring. Diese muss auch weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch bei der Abrechnung nachgewiesen werden.
  • Auszahlung: Die Auszahlung in Erasmus+: Jugend in Aktion erfolgt in der Regel in 2 Tranchen, 80% der zugesagten Fördersumme werden nach Projektgenehmigung überwiesen, die restlichen 20% nach Projektabrechnung. Die gesamte Fördersumme wird an die antragstellende Organisation ausbezahlt, welche diese je nach Vereinbarung unter den Partnerorganisationen verteilt.

Wo gibt es Unterstützung und Beratung?

  • Wiener Regionalstelle: Unser Service umfasst Erstinformation, Beratung bei Projektentwicklung, Klärung der Förderkriterien, Unterstützung bei der Partnersuche, Tipps zur Antragstellung, Feedback zu ausgearbeiteten Anträgen und Begleitung während der Projektumsetzung. 
  • EU JUGEND NEWS: Unser Newsletter "EU JUGEND NEWS" informiert 1x monatlich über die EU-Jugendprogramme "Erasmus+" und "Europäisches Solidaritätskorps".
  • Trainingsangebote: Das EU-Programm bietet verschiedene internationale Trainings an, um die Fördermöglichkeiten besser kennenzulernen, sich im Jugendbereich weiterzubilden oder Projektpartner_innen zu finden. Alle Kosten bis auf eine Teilnahmegebühr von € 50,- werden von Erasmus+ übernommen. Aktuelle Angebote findest du im Trainingskalender.
  • Infoblatt Projektförderungen: Deine Projektidee passt nicht zu Erasmus+? Du bist auf der Suche nach einer Kofinanzierung? In unserem Infoblatt Projektförderungen (PDF) haben wir eine Übersicht zu regionalen, nationalen und europäischen Finanzierungsquellen zusammengestellt.

Wo gibt es online mehr Information?

  • Nationalagentur Erasmus+ Jugend: In Österreich ist der OeAD als Nationalagentur für die Abwicklung und Fördervergabe von Erasmus+ Jugend zuständig. Auf der Website der Nationalagentur gibt es weiterführende Informationen zum EU-Programm.
  • Nationalagentur Erasmus+ Bildung: Auch für den Bereich Bildung ist der OeAD in Österreich als Nationalagentur zuständig. Hier werden Projekte in der Schul-, Hochschul-, Berufs- und Erwachsenenbildung gefördert.
  • Programmhandbuch: Wer einen Förderantrag in Erasmus+ einreichen will, findet alle wichtigen Infos rund um Förderkriterien im aktuellen Programmhandbuch. Wir informieren gerne darüber welche Teile des Handbuchs für die jeweiligen Förderschienen relevant sind.
  • Förderzusagen: Welche Projekte wurden bereits von der österreichischen Nationalagentur Erasmus+ Jugend gefördert? Eine erste Übersicht bieten die Veröffentlichungen der Förderzusagen der jeweiligen Antragsfrist.
  • Erasmus+ Projektdatenbank: Du möchtest mehr über Projektbeispiele erfahren? Auf der Erasmus+ Projektdatenbank wird zu jedem geförderten Projekt eine kurze Beschreibung hochgeladen. Die Suche funktioniert über Schlagworte und lässt sich durch die Filteroptionen auf bestimmte Förderschienen oder Länder eingrenzen.
  • SALTO-YOUTH: Das Netzwerk bietet praktische Ressourcen und Tools für Projekte im Rahmen der EU-Jugendprogramme z.B. Online-Plattform zur Partnersuche oder Methodensammlung für non-formales Lernen.
  • Youthpass: Das europäische Youthpass Zertifikat wurde zur Anerkennung und Dokumentation non-formaler Lernerfahrungen entwickelt und wird bei Projekten im Rahmen der EU-Jugendprogramme ausgestellt.
  • Begleitforschung: Das europäische Forschungsnetzwerk RAY forscht zur Wirkung der EU-Jugendförderung. Erkenntnisse aus der Forschung kurz und verständlich aufbereitet gibt es in den aktuellen Factsheets.

Letzte Aktualisierung: März 2024

 

 

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