Rechtsinfos: Party & Konzert

Wie lange darfst du ausgehen? Gibt es eine Ausweispflicht? Welche Orte sind für Minderjährige verboten?



Ausgehzeiten

Das Wiener Jugendschutzgesetz bestimmt, wie lange du abends ohne erwachsene Begleitperson unterwegs sein darfst:

  • Unter 14 Jahren: bis 23:00
  • Zwischen 14 und 16 Jahren: bis 1:00
  • Ab 16 Jahren: keine gesetzlichen Einschränkungen

Außerhalb dieser Zeiten musst du mit mindestens einer erwachsenen Person unterwegs sein. Diese Begleitperson muss volljährig sein. Weiters müssen deine Eltern damit einverstanden sein und deiner Begleitperson die Aufsichtspflicht erteilen. 

Die Entscheidung, wie lange du tatsächlich ausgehen darfst, treffen bis zum 18. Geburtstag die Erziehungsberechtigten. Sie dürfen strenger sein als das Gesetz, aber nicht mehr erlauben, als das Gesetz vorgibt.


Ausweis

Für österreichische Staatsbürger_innen gibt es keine Ausweispflicht.  

Wirst du von der Polizei kontrolliert:
Wenn du keinen Ausweis bei dir hast, kann eine Person über 18 deine Identität bestätigen. Oder die Polizei begleitet dich nach Hause und du zeigst dort einen Ausweis. Die Polizei kann dich auch mit aufs Präsidium nehmen und deine Daten dort überprüfen.

Beachte:
Auf Flughäfen und Bahnhöfen musst du einen Ausweis dabei haben.

Für alle anderen gilt die Ausweispflicht.

Möchtest du ins Ausland reisen:
Du brauchst einen Personalausweis oder einen Reisepass. Mit dem Personalausweis kannst du in die meisten Länder innerhalb Europas reisen. Für andere Länder brauchst du hingegen einen Reisepass.

So kommst du zu einem Ausweis:
Ab dem 14. Geburtstag kannst du mit Zustimmung eines/r Erziehungsberechtigten einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Vorher muss ein/e Erziehungsberechtigte/r den Antrag für dich stellen.

Schüler_innen oder Studierenden-Ausweis bekommst du in der Schule oder auf der Uni.

Unser Tipp: Hab immer einen Lichtbildausweis dabei. Das erspart oft Ärger.


Disko, Party, Konzert und Festival

Bei manchen Veranstaltungen (z.B. Konzerten) gibt der_die Veranstalter_in ein Mindestalter vor. Diese Bestimmung gilt auch, wenn du eine gültige Eintrittskarte hast.

Erkundige dich also bereits beim Kauf, ob es Altersbeschränkungen gibt.


Verbotene Orte

Bestimmte Orte sind für Minderjährige verboten.

Das sind zum Beispiel:

  • Wettbüros und Spielhallen
  • Lokale, in denen sich Frauen oder Männer vor Publikum nackt ausziehen oder Sex gegen Geld angeboten wird
  • Orte, an denen Erwachsene miteinander Sex haben (Swinger-Clubs)

Feuerwerk

Unter 18-Jährige dürfen nur bestimmte Feuerwerke kaufen und abfeuern.

Erlaubt sind Feuerwerke der Kategorie F1, F2 und S1:

  • Kategorie F1 ab 12 Jahren (z.B. Knallfrösche, Knallerbsen)
  • Kategorie F2 und S1 ab 16 Jahren (z.B. Baby-Raketen, Rauch- und Bengalpulver)

Die Kategorie ist auf der Verpackung angegeben.

Unabhängig vom Alter dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Orts- und Wohngebiet nicht abgefeuert werden. Genauso verboten ist das Knallen in der Nähe von Schulen, Krankenhäusern oder in der Nähe einer Menschengruppe.

Mehr Infos: Feuerwerk


Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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