Jugendschutzgesetz in Wien und anderswo

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz. Es gibt verschiedene Gesetze, in denen die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen festgelegt sind. Eines davon ist das Wiener Jugendschutzgesetz.



Jugendschutz in Wien

Für wen gilt das Wiener Jugendschutzgesetz?

Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt für

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die in Wien leben oder in Wien zu Besuch sind
  • Eltern, Erziehungsberechtigte, Unternehmer_innen und Veranstalter_innen
  • alle, die mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu tun haben

Wo gilt das Wiener Jugendschutzgesetz?

Das Wiener Jugendschutzgesetz gilt im öffentlichen Raum. Zum Beispiel: Auf der Straße, bei Veranstaltungen, in Lokalen

Wie wird das Alter kontrolliert?

In Österreich gibt es für österreichische Staatsbürger_innen keine Ausweispflicht. Allerdings kann es sein, dass du in bestimmten Situationen dein Alter nachweisen musst. Zum Beispiel beim Ausgehen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Deshalb ist es klug, einen Ausweis bei sich zu haben.

Wie lange darfst du alleine unterwegs sein?

  • bis zum 14. Geburtstag - von 5 bis 23 Uhr
  • zwischen dem 14. und 16. Geburtstag – von 5 bis 1 Uhr früh
  • ab dem 16. Geburtstag - keine gesetzlichen Beschränkungen

Die Entscheidung, wie lange du tatsächlich alleine unterwegs sein darfst, treffen bis zum 18. Geburtstag die Erziehungsberechtigten. Sie dürfen strenger sein als das Gesetz, aber nicht mehr erlauben, als das Gesetz vorgibt.

Ab wann darfst du Alkohol trinken, kaufen oder besitzen?

  • unter 16 Jahren: Alle Arten von Alkohol sind verboten.
  • zwischen dem 16. und 18. Geburtstag: Getränke, die keinen gebrannten Alkohol enthalten, sind erlaubt (z.B. Bier, Sekt). Verboten sind harte Getränke wie z.B. Wodka, Tequila, Rum und Alkopops (darunter fällt z.B. auch Aperol Spritz).
  • ab dem 18. Geburtstag: Alle Sorten von Alkohol sind erlaubt.

Ab wann darfst du rauchen?

Rauchen ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das gilt für Zigaretten aller Art, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas und Produkte wie Kau- oder Schnupftabak.

Du darfst diese Produkte auch nicht besitzen und sie dürfen dir nicht weitergegeben werden.

Welche Orte sind für dich verboten?

Bestimmte Orte sind für dich verboten, du darfst dich dort nicht aufhalten. Diese Orte sind:

  •  Wettbüros & Spielcasinos
  •  Bordelle & Peepshows
  •  Nachtlokale

Welche Gegenstände sind für dich verboten?

Verboten sind für unter 18-Jährige Gegenstände, Medien und Datenträger, die brutal, diskriminierend oder pornografisch sind. Du darfst sie nicht erwerben, besitzen oder verwenden. Zum Beispiel:

Außerdem dürfen unter 18-Jährige nicht zu Veranstaltungen, die brutal/diskriminierend/pornographisch sind. Zum Beispiel:

  • Konzert von einer Band mit rassistischen Songtexten
  • Erotikmesse

Was verbietet das Jugendschutzgesetz noch?

Verboten sind für unter 18-Jährige alle Substanzen, die

  • berauschend sind
  • süchtig machen
  • betäuben oder
  • erregen.

Damit sind für unter 18-Jährige auch legale Drogen (z.B. Kräutermischungen) verboten.

Was passiert, wenn du gegen das Wiener Jugendschutzgesetz verstößt?

Jugendliche ab 14 Jahren, die gegen das Wiener Jugendschutzgesetz verstoßen, werden 

  • von der Polizei informiert und "belehrt" oder
  • müssen für ein Informations- und Beratungsgespräch zum Amt für Kinder- und Jugendhilfe oder
  • können eine Geldstrafe bis zu 200,- € bekommen, wenn sie z.B. das Gespräch ablehnen oder die Kinder- und Jugendhilfe meint, dass weitere Gespräche nicht sinnvoll sind.

Erwachsene, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, müssen mit höheren Strafen rechnen. Zum Beispiel: Jemand der an unter 16-Jährige Alkohol verkauft, kann eine Strafe in der Höhe bis zu 15.000,- € bekommen.


Jugendschutz in Österreich

In Österreich unterscheiden sich die Jugendschutzgesetze der einzelnen Bundesländer nur mehr minimal. Zum Beispiel darfst du in Oberösterreich unter 14 Jahren von 5 bis 22 Uhr draußen allein unterwegs sein und nicht wie in allen anderen bis 23 Uhr.

Es gilt das Gesetz des Bundeslandes, in dem du dich befindest: Für minderjährige Wiener_innen, die zu Besuch in Tirol sind, gilt also das Tiroler Jugendschutzgesetz.

Detaillierte Infos zu den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer bekommst du bei den österreichischen Jugendinfos.


Jugendschutz in Europa

Im Ausland gelten die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Landes: Jugendschutz in Europa

Minderjährige dürfen alleine auf Reisen gehen, wenn die Eltern es erlauben. Nimm sicherheitshalber eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern mit ihren Kontaktdaten mit. Diese Art "Reiseerlaubnis" kannst du bei Kontrollen oder im Notfall vorweisen. So sind deine Eltern für ausländische Behörden erreichbar.

Es reicht ein formloses Schreiben, auf dem ihr festhaltet, dass deine Eltern mit der aktuellen Reise einverstanden sind und darüber Bescheid wissen, wo du dich aufhältst. Ergänze das alles mit euren Daten, also Name, Adresse, Handynummern und Geburtsdatum, dann alles unterschreiben und fertig.


Letzte Aktualisierung: Februar 2024

In Kooperation mit
XS SM MD LG