Strafen wegen der Covid-Maßnahmen

Du findest hier Informationen, wie du rechtlich gegen eine Strafe vorgehen kannst. Wenn du Fragen dazu hast (auch gern zu alten Covid-Strafen aus den diversen Lockdowns), nimm Kontakt mit uns auf.



Organmandat

Eine Organstrafverfügung (= Strafmandat oder Organmandat) ist eine Geldstrafe für bestimmte, kleinere Übertretungen von Gesetzen (bis maximal 90€). Zum Beispiel, wenn du im Supermarkt beim Einkauf keine Maske trägst. Gegen diese gibt es kein Rechtsmittel.

Zahlst du nicht, wird die Strafe ausgesetzt. Die Behörde leitet darauf ein Verwaltungsstrafverfahren ein, im Regelfall bekommst du dann eine Strafverfügung, die unter bestimmten Umständen etwas höher sein kann als das Organmandat.

Bist du der Meinung, dass du zu Unrecht eine Organstrafverfügung erhalten hast, dann zahle diese nicht. Warte vielmehr auf die Strafverfügung und mache dagegen einen Einspruch.


So machst du einen Einspruch

Du hattest Kontakt mit der Polizei? Dir wurde gesagt, du hättest dich bezüglich der Ausgangsbeschränkungen falsch verhalten? Nun hast du Post von der Polizei erhalten? Dir wurde eine Strafanzeige zugestellt und du sollst eine Geldstrafe zahlen? 

  • Mach ein Gedächtnisprotokoll direkt nach dem Polizeikontakt. Schreib auf WANN und WO WAS genau passiert ist. Bitte auch andere Personen das zu machen, wenn du nicht allein warst. Dieses Protokoll dient allein dazu, dass du deine Erinnerungen an die Situation schriftlich festhältst.
  • Du hast die Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen.
  • Selbst wenn du wirklich gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hast, kannst du immer auch die Höhe der Strafe beeinspruchen. Weil du z.B. kein eigenes Einkommen hast oder weil deine Familie diese Summe nicht zahlen kann.

Und so geht der Einspruch:

  • Kopiere die Strafverfügung. Streich sie durch und schreib gut leserlich "Einspruch" darauf.
    Falls du keine Möglichkeit zum Kopieren hast: Schicke eine E-Mail und lasse dir den Mail-Eingang bestätigen. (Wichtig: Bevor die Frist abgelaufen ist (siehe unten), ansonsten ruf unbedingt an und frage nach.)
  • Das ist der erste Schritt. Du musst deinen Einspruch noch nicht begründen, kannst aber. Für eine ausführliche Begründung hast du allerdings später im Verfahren noch ausreichend Zeit. Wir empfehlen dir, dass du dich wegen der Begründung rechtlich beraten lässt. Gern kannst du uns kontaktieren.
  • Unterschreibe oder lass deine Eltern unterschreiben, wenn du noch minderjährig (d.h. unter 18) bist.
  • Lege einen Zettel bei, dass du Antrag auf Akteneinsicht stellst. In deinem Akt steht, was genau passiert ist und was z.B. Zeug_innen ausgesagt haben. 
  • Mach das sobald wie möglich.
  • Lies genau, was in deiner Strafverfügung für eine Frist drin steht. Ist dir unklar, wie lange du Zeit hast, ruf bei der Behörde an und frag nach.
  • Dann alles ab zur Post und am besten als "Einschreiben" verschicken. Das kostet ca. 3,50€.
  • Unten findest du eine Vorlage für den Einspruch.

Auch gut zu wissen:
Es handelt sich um eine Verwaltungsstrafe. Selbst wenn sie rechtskräftig, d.h. gültig wird und du die Strafe zahlen musst, bist du NICHT vorbestraft. Es gibt keinen Eintrag in das Strafregister. 

Bei einem Einspruch erhöht sich der Gesamtbetrag um 10% (Verwaltungsgebühren). Das sind bei einer Geldstrafe von 100€ ein Plus von 10€. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird (du Recht bekommst), bezahlst du selbstverständlich nichts.


Vorlage Einspruch einer Strafverfügung

Vorlage Einspruch einer Strafverfügung (Download)

Falls Fragen auftauchen, meldet euch gerne bei uns.


Antrag auf Herabsetzung der Strafe

Wenn du eine Strafanzeige bekommen hast, kannst du entweder Einspruch erheben (wenn du die Strafe als ungerechtfertigt siehst) oder du kannst einen Antrag auf Herabsetzung der Strafe stellen. Die Strafen sind oft sehr hoch (meistens um die EUR 500.--) und viele junge Menschen können sich das nicht leisten. 

Wichtig zu wissen: Auch wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind deine Eltern nicht verpflichtet, diese Strafe zu bezahlen!

Wenn du einen Antrag auf Herabsetzung der Strafe erhebst, bedeutet das, dass du grundsätzlich anerkennst, dass du dich falsch verhalten hast (z.B. Freund_innen getroffen, nicht auf genügend Abstand geachtet), dass du aber nicht so viel zahlen kannst. 

Am ehesten Aussichten auf Erfolg hat dein Antrag, wenn du deine persönliche Situation schilderst, z.B. dass du noch Schüler_in oder Student_in bist und kein eigenes Geld verdienst oder als Lehrling nicht genügend verdienst, um das bezahlen zu können. 

So oder so kannst du um Ratenzahlung bitten, das bedeutet, dass du den Betrag nicht auf einmal zahlen musst, sondern jeden Monat einen kleineren Betrag zahlst.

Vorlage Antrag zur Herabsetzung der Strafe (Download)


Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

  • Du hast nun den Einspruch abgeschickt. Entweder bereits mit Begründung oder ohne.

  • Ohne Begründung: Du bekommst von der Behörde eine "Aufforderung zur Rechtfertigung" und gibst nun deine Sicht der Dinge an. In deinen eigenen Worten begründest du den Einspruch. Also warum du glaubst, dass du dich richtig verhalten hast. Oder dass die Polizei falsch liegt. Vergiss nicht Beweise anzuführen wie z. B. Aussage von Freund, der dabei war...

  • Mit Begründung: Du bekommst von der Behörde ein Schreiben mit der Information, dass deinem Einspruch stattgegeben wurde. Juhu - du musst nichts zahlen. Oder: Du bekommst die Straferkenntnis. In dieser steht drin, warum die Behörde deinen Argumenten nicht folgt. Trotzdem kann es sein, dass sie die Strafe gesenkt hat, weil du bereits im Einspruch angegeben hast, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation nicht zahlen kannst.

  • Straferkenntnis: Dagegen kannst du auch noch ein Rechtsmittel einlegen, das ist die sogenannte Beschwerde. Du hast dafür vier Wochen Zeit. Die Frist beginnt ab dem Datum der Zustellung der Straferkenntnis zu laufen (Poststempel!). Begründe noch einmal ganz genau, warum du deiner Meinung nach das Gesetz nicht verletzt hast. Beschreibe weiters genau, wie viel Geld dir aktuell im Monat zur Verfügung steht. Wie viel du Miete zahlst. Was du verdienst. Je genauer du hier Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse gibst, desto größer die Chance, dass die Behörde die Strafe niedriger ansetzt. Wie auch schon im Einspruch, kannst du auch nur die Höhe der Strafe anfechten.

  • Achtung! Machst du keine Beschwerde, musst du die Strafe bezahlen. Vereinbare eine Ratenvereinbarung mit der Behörde.

Die Strafe im Gefängnis absitzen?

Bist du über 16, kannst du eine Verwaltungsstrafe auch im Polizeianhaltezentrum (PAZ) auf der Rossauer Lände absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe).

Wie geht das?

  • Die Behörde prüft, ob du über Geld verfügst. Ob du z. B. ein regelmäßiges Einkommen hast.
  • Wenn nicht, und du kannst auch die Strafe nicht zahlen: Dann bekommst du ein Schreiben von der Behörde, die "Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe".
  • Mit diesem Schreiben und einem Lichtbildausweis kannst du jeweils Mo-Do zwischen 8 - 15 Uhr und Fr zwischen 8 - 12 Uhr die Freiheitsstrafe antreten.
  • Du brauchst dafür keinen Termin.
  • Nimm dir bequeme Kleidung und etwas zu lesen mit. 
  • In Haft wirst du mit Lebensmittel versorgt. Du darfst dir keine eigenen mitnehmen.
  • Auch Tabakwaren müssen drinnen in der Kantine gekauft werden.
  • Musst du länger sitzen, kannst du auch Besuch erhalten.
  • Gut zu wissen: Du bist - trotz Absitzen einer Freiheitsstrafe - NICHT vorbestraft. Es handelt sich um eine Verwaltungsstrafe, die nur in internen Polizeidatenbanken aufscheint. 

Du hast dazu Fragen? Melde dich bei uns!


Anwaltliche Erstberatung findet statt!

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Polizeikontrollen

Die Polizei kontrolliert derzeit verstärkt im öffentlichen Raum. In manchen Bezirken mehr als in anderen. Kontrollen können alle treffen.

Wenn du kontrolliert wirst:

  • Du hast das Recht auf eine respektvolle Behandlung. Keine Beleidigungen, keine Vorverurteilungen, kein per DU.
  • Du hast das Recht zu erfahren, warum du kontrolliert wirst.
  • Wenn du den Grund nicht verstehst: Frag nach. Lass dir erklären, was du gerade in den Augen der Polizei falsch machst.
  • Verhalte dich respektvoll, aber lass dich nicht einschüchtern.
  • Bestehe auf deine Rechte.
  • Du kannst die Dienstnummer der Beamt_innen verlangen, die dich kontrolliert haben.

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Wie erleben Jugendliche Polizeikontrollen?

  • Welche Erfahrungen machen Jugendliche bei Polizeikontrollen?
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Der Jugendzentren-Podcast #ICHsagdas hat mit Jugendlichen in ganz Wien gesprochen und ehrliche, authentische Statements gesammelt. Wiener Jugendzentren sind Stimmenverstärker - unter diesem Dach entsteht #ICHsagdas.


Letzte Aktualisierung: Februar 2023

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