Polizeikontrolle – Deine Rechte & Pflichten

Du triffst dich mit Freund_innen im öffentlichen Raum (z.B. in deinem Lieblingspark) und ihr werdet immer wieder mal von der Polizei kontrolliert?

Dann ist es gut, ein paar Dinge zu wissen...



Durchatmen

Bleib ruhig und lass dich nicht provozieren!
Frage nach, worum es geht und was der Grund für die Kontrolle ist.


Du hast das Recht...

  • Du hast immer das Recht, respektvoll behandelt zu werden.
  • Du hast das Recht, Fragen zu stellen (z.B. "Worum geht es?") und die Dienstnummer zu verlangen.
  • Österreichische Staatsbürger_innen müssen keinen Ausweis bei sich haben, alle anderen schon.
  • Am Flughafen, am Bahnhof oder in der Nähe der Landesgrenze müssen sich alle Personen ausweisen können.
  • Wenn du keinen Ausweis mit hast, kann jemand "bezeugen" wer du bist. Diese Person muss über 18 sein und selbst einen Ausweis dabei haben. Du selbst nennst deinen Namen, das Geburtsdatum und deine Meldeadresse.

Die Polizei darf...

  • Die Polizei hat das Recht dich zu kontrollieren, wenn es den Verdacht gibt, dass du etwas Strafbares getan hast.
  • Wenn du dich nicht ausweisen kannst, kann dich die Polizei auf eine Polizeiinspektion mitnehmen oder dich nach Hause begleiten, wo du deinen Ausweis herzeigen kannst.
  • Besteht der Verdacht, dass du etwas Strafbares getan hast oder z.B. Waffen bei dir hast, dann kann die Polizei deine Tasche oder deinen Rucksack durchsuchen.
  • Eine Körperuntersuchung muss eine Person des gleichen Geschlechts machen. Das heißt: eine Polizistin tastet ein Mädchen ab, ein Polizist einen Burschen. Trans*-Personen sollen ihren Wunsch äußern, von wem sie durchsucht werden wollen. Im Regelfall respektieren die Beamt_innen diesen Wunsch.
  • Die Polizei kann dich von einem bestimmten Ort wegweisen, wenn berechtigte Beschwerden vorliegen und du dein Verhalten (z.B. laut Musik hören) nach einer Abmahnung nicht änderst. 

Was ist ein Platzverbot?

Ein Platzverbot bedeutet, dass du dich an einem bestimmten Ort nicht aufhalten darfst. Du darfst nur durchgehen, aber nicht stehenbleiben, rumsitzen, mit Freund_innen treffen oder feiern.

Die Polizei kann mittels Verordnung für einen zeitlich exakt festgelegten Rahmen ein Platzverbot für bestimmte Orte erlassen. Zum Beispiel: Am gesamten Karlsplatz oder am Heldenplatz mit den Umgebungsstraßen.

Das Gebiet sowie die zeitliche Gültigkeit müssen klar beschrieben sein.
Wenn in der Verordnung kein zeitliches Ende angegeben wird, tritt das Platzverbot nach drei Monaten außer Kraft. Außerdem kann die Behörde es jederzeit früher für beendet erklären.

Was passiert, wenn du gegen das Platzverbot verstößt:

Du kannst vom Ort - notfalls auch mit polizeilicher Gewalt - verwiesen werden. Wenn du dich dem Platzverbot widersetzt, kann eine Verwaltungsstrafe gegen dich verhängt werden. 


Wenn du festgenommen wirst

Im Falle einer Festnahme hast du unterschiedliche Rechte, je nachdem, wie alt du bist.

Bist du unter 18 Jahre alt:

  • Deine Erziehungsberechtigten müssen unverzüglich verständigt werden.
  • Bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen) muss zwingend von der Polizei ein_e Rechtsanwält_in zur Verfügung gestellt werden (ACHTUNG: Diese Bestimmung gilt für alle bis zum 21. Geburtstag!). Ansonsten darf das Verhör nicht stattfinden. Gibt es diesbezüglich Probleme? Bitte melde dich bei uns.
  • Eine volljährige Vertrauensperson darf dich die ganze Zeit über begleiten.
  • Hast du weder eine anwaltliche Vertretung noch eine Vertrauensperson an deiner Seite, muss deine Vernehmung per Video aufgenommen werden. Das gilt nur in Ausnahmefällen.

Gilt für alle:

  • Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche Telefonanrufe. Verständige deine Familie oder andere wichtige Personen aus deinem Umfeld bzw. eine Strafverteidigung. Wenn du keine kennst, frag die Beamt_innen nach der Nummer der Rechtsanwaltskammer.
  • Du musst wissen, um was es geht. Was wird dir vorgeworfen? Warum bist du hier? Wie lange dauert deine Festnahme voraussichtlich?
  • Dir müssen deine Rechte erklärt werden. Also z.B. dass du als Beschuldigter nicht aussagen musst, dass diese Aussageverweigerung nicht gegen dich verwendet werden darf, dass dich niemand einschüchtern darf usw.
  • Es werden von dir Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Manchmal auch eine DNA-Probe. Wenn du dich weigerst, kann es sein, dass diese Maßnahmen mit Gewalt durchgesetzt werden.
  • Bist du verletzt oder hast Schmerzen: Medizinische Versorgung darf dir nicht verweigert werden.
  • Hast du Durst oder Hunger: Frag nach Wasser oder Essen.

Die Kontrolle dokumentieren

Notiere dir in kurzen Stichworten deine Eindrücke.
Denn nach einem Polizeikontakt ist es immer gut, wenn du schriftlich für dich selbst festhältst, was genau passiert ist.

Warum?
Oft dauert es einige Zeit, bis du wieder von der Polizei hörst.
Dann kann es aber sein, dass du dich nicht mehr so genau erinnern kannst, was eigentlich los war.
Zum Glück hast du aber deine Notizen, mit diesen bist du auf der sicheren Seite, was deine Erinnerung betrifft.

Du hast eine diskriminierende Erfahrung mit der Polizei gemacht?
Notiere auch hier das Erlebte.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Du hast eine Ausweiskontrolle als rassistisch erlebt, weil es nur deine Freundinnen mit Kopftuch oder dich mit dunkler Hautfarbe getroffen hat? Und alle weißen Freund_innen durchgewunken wurden? 
  • Vertreibungen aus dem Park kennen fast alle, die sich viel im öffentlichen Raum aufhalten. Rechtlich sind das meist Platzverbote, die nach maximal 6 Stunden wieder außer Kraft treten.
  • Beleidigungen bis hin zu Übergriffen: Als Betroffene fühlt man sich oft ohnmächtig. Oder du hast den Eindruck, es interessiert sich niemand für deine Situation.

Warum dokumentieren?

  • Deine Sicht der Dinge zählt. Eine Dokumentation ist ein wichtiger erster Schritt.
  • Du kannst damit vielleicht leichter einen Umgang mit der erfahrenen Ohnmacht finden.

Wie?

  • Du schreibst ein Gedächtnisprotokoll für dich selbst. Notiere alle Details, auch vermeintliche Kleinigkeiten und allfällige Zeug_innen.
  • Komm in die Anwaltliche Erstberatung, wenn du dich für rechtliche Schritte interessierst.
  • Nimm Kontakt mit der Beratungsstelle Zara auf. Diese dokumentiert rassistische oder antisemitische Vorfälle.
  • Das Antirepressionsbüro dokumentiert anonym Fälle von Polizeigewalt.

Auch gut zu wissen:
Wir stehen hinter dir und setzen uns gegen diskriminierende Kontrollen ein.


Noch Fragen?

Falls du Fragen hast oder dich nicht auskennst: Komm zu uns in die WIENXTRA-Jugendinfo.

Wenn du schon eine Strafverfügung oder eine Vorladung zur Polizei erhalten hast: Nimm alles an Unterlagen mit, was du hast.


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Letzte Aktualisierung: August 2023

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