Party mit Box im öffentlichen Raum

Wir haben für dich ein paar rechtliche Infos gesammelt, was du bedenken musst, wenn du im öffentlichen Raum feierst und deine Musikanlage oder Musikbox dort aufstellen willst. 

Generell bedachte bitte die Infos zum Verhalten im öffentlichen Raum und deine Rechte und Pflichten bei Polizeikontrollen.



Nachruhe

Ja klar, Freiluftdisko ist fein. Wer dann eine transportable Musikanlage mit fettem Bass sein Eigen nennen darf, möchte diese auch gern nutzen.

Wir verstehen dieses Bedürfnis nach Party.

Da es immer wieder zu Situationen kommt, in denen die Polizei im Zuge diverser Kontrollen diese Boxen beschlagnahmt, folgen nun einige Informationen für die Nutzung:

  • In Wien gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe. Das gilt generell für Wohngegenden.
  • Wie ist das nun mit öffentlichen Plätzen, an denen nicht direkt Menschen wohnen? Denn auch außerhalb dieser Zeit darf man nicht laut sein – zumindest nicht über das ortsübliche Maß hinaus. Wer was als Lärm empfindet, ist sehr persönlich. Und auch das „ortsübliche Maß“ an Lärm wird im Regelfall sehr subjektiv empfunden.
  • Das bedeutet: Es wird jedes einzelne Mal auf die jeweiligen Polizist_innen ankommen, die z.B. eine Box als zu laut qualifizieren oder vielleicht auch alle Augen zudrücken und euch machen lassen.

Nicht ohne meine eigene Musikbox

  • Grundsätzlich darfst du nicht mit einer Box, wie laut oder leise sie auch immer eingestellt ist, eine Party im öffentlichen Raum machen, bei der eine unbekannte Anzahl von Menschen teilnimmt. Für so eine Veranstaltung braucht man eine Genehmigung vom Magistrat und das ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden.

  • Im Zuge einer Demo oder Kundgebung kann eine Musikanlage ein mögliches Mittel sein, um den Zweck der Versammlung zu unterstreichen. Auch diese Form der Zusammenkunft braucht eine Anzeige an die zuständige Behörde und vor allem einen politischen Zweck wie z.B. gegen Rassismus oder für konsumfreie Orte für alle.

  • Es obliegt der Polizei, wann sie eine Party im öffentlichen Raum beendet und vor allem auch WIE. Die Beamt_innen haben prinzipiell die Möglichkeit das Gespräch zu suchen, zu verwarnen, auf die Abschaltung der Anlage zu bestehen und abzumahnen. Eine sofortige Beschlagnahmung der Boxen ist nicht die sanfteste Art (juristisch heißt das auch „das gelindeste Mittel“), das angewendet werden kann und damit auch nicht rechtskonform. Erst wenn nach wiederholter Aufforderung die Boxen nicht abgedreht werden, kann es zu einer vorübergehenden Beschlagnahmung kommen.

Im Regelfall wirst du dir dann in den nächsten Tagen deine Box abholen können. 


Mögliche rechtliche Konsequenzen

Folgende Konsequenzen sind aufgrund der Boxen denkbar:

  • Anzeige wegen Lärmerregung
  • Anzeige wegen Störung der öffentlichen Ordnung
  • Anzeige wegen Verstoß gegen das Veranstaltungsgesetz

Es handelt sich in allen drei Fällen um Verwaltungsstrafen, d.h. du bist nicht vorbestraft und kannst auch selber dagegen ein Rechtsmittel einlegen. Wenn du z.B. der Meinung bist, dass die Strafe zu hoch oder auf falschen Gründen beruht.


Unser Tipp

Das Aufstellen von Boxen und die dadurch entstehenden Partys sind rechtlich nicht gedeckt und damit illegal. Das ist der rechtliche Rahmen.

Gleichzeitig gehört der öffentliche Raum allen Menschen in der Stadt und es gibt wenige Räume, die konsumfrei sind.

Wenn ihr feiert:

  • Dreht die Box leiser, vor allem nach 22 Uhr.
  • Achtet auf die Anrainer_innen und Passant_innen, die sich gestört fühlen können.
  • Wenn die Polizei kommt, dreht die Box ab und seid gesprächsbereit.
  • Und: Lasst euch rechtlich beraten, wenn etwas passiert ist. Gern könnt ihr uns auch Mo-Fr 14.30-18.30 Uhr kontaktieren.

Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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