Wenn du Post von der Polizei erhältst, kann das Unterschiedliches bedeuten. Es läuft eine Anzeige gegen dich, du wurdest Zeug_in oder Opfer einer Straftat oder du hast eine Verwaltungsübertretung begangen.

Einen Überblick gibt’s hier und Tipps für die ersten Schritte. Du bist unsicher? Oder gar panisch? Dann melde dich rasch bei uns.



Welche Briefe gibt es?

Streng genommen sollten Briefe von der Polizei "mit Zustellnachweis" geschickt werden. Nur so kann die Behörde beweisen, dass ihr Schreiben bei dir eingetroffen ist. Man unterscheidet Rsa- und Rsb-Briefe.

  • Rsa (blaues Kuvert) bedeutet: Nur du darfst den Brief annehmen oder deine Erziehungsberechtigen.
  • Rsb (weißes Kuvert) bedeutet: Du darfst den Brief annehmen oder alle Personen, die mit dir im Haushalt leben (Geschwister, Mitbewohnis…), wenn du nicht zuhause bist.
  • Als Beweis der Zustellung musst du (Rsa) oder die Person, die den Brief annimmt (Rsb), bei der Übergabe durch die Postperson unterschreiben.

Ansonsten wird der Brief am Postamt hinterlegt. Hole ihn so bald wie möglich ab, um keine Fristen zu verpassen. Er gilt ab dem Datum der Hinterlegung (= gelber Zettel im Postkasten) als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt laufen die Fristen für eventuelle Rechtsmittel (= Möglichkeit, eine Entscheidung anzufechten).

Wichtig:
Steck nicht den Kopf in den Sand. Hol den Brief ab und dir Unterstützung. Nimm Kontakt zu uns auf oder komm zur Anwaltlichen Erstberatung jeden ersten Dienstag bzw. jeden dritten Donnerstag im Monat in der Jugendinfo.


Verwaltungsstrafen

Das sind Strafen wegen z.B. Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, Verkehrsübertretungen (bei Rot über die Ampel, Radfahren am Gehsteig), Ruhestörung und andere Ordnungswidrigkeiten. 

Meistens bekommst du eine Strafverfügung. Dagegen kannst du innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung einen Einspruch machen, wenn du der Meinung bist, dass

  • die Strafe zu hoch ist oder
  • der Inhalt für dich falsch ist - die beschriebene Situation war in deinen Augen ganz anders.

Wenn es schnell gehen muss:

  • Kopiere die Strafverfügung.
  • Streiche sie durch und schreibe gut sichtbar "Einspruch" darauf.
  • Unterschreiben und ab zur Post - unbedingt "eingeschrieben" schicken.

Nach einigen Wochen bekommst du von der Behörde eine "Aufforderung zur Rechtfertigung". Du kannst jetzt genau beschreiben, was du wahrgenommen hast oder warum du der Meinung bist, dass die Behörde im Unrecht ist. Oder: Du kannst auch zugeben, dass du dich falsch verhalten hast, dir aber die Strafe zu hoch ist. Du bittest also um eine Senkung der Geldstrafe.

Wichtig:
Wegen einer Verwaltungsstrafe bist nicht vorbestraft.

Hilfe bei Verwaltungsstrafen


Anzeige oder Vorladung als beschuldigte Person

Du wirst beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Das kann z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Raub oder Körperverletzung sein. Am Anfang ermittelt die Polizei, dann kommt der Akt (= alle schriftlichen Unterlagen zu diesem Fall) zu Gericht. Dort wird dann entschieden, ob es zur Anklage kommt.

Post von der Polizei kann also bedeuten:

  • Die Polizei informiert dich mit dem Brief, dass eine Anzeige vorliegt.
  • Sie lädt dich zu einer Einvernahme (= ein Verhör) auf die Wachstube.
  • Sie informiert dich über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Was zu tun ist:

  • Lass dich vor dem Termin rechtlich beraten.
  • Nimm eine volljährige Vertrauensperson mit (Eltern, erwachsene Geschwister oder auch Jugendarbeiter_in).
  • Du musst dich nicht selber belasten. Du darfst die Aussage verweigern.
  • Mach eine Akteneinsicht bei der Polizei. Das ist dein Recht als beschuldigte Person. Du darfst den Akt mit dem Handy abfotografieren. Sonst fallen Kopierkosten an.

Wichtig:

Bist du unter 18 & wirst du einer Straftat beschuldigt, die mehr als drei Jahren Strafdrohung hat, dann musst du zwingend und von Amts wegen bei jedem Kontakt mit der Polizei anwaltlich vertreten sein. 

Außerdem gilt: 

Wenn du unter 21 Jahre alt bist, muss dir zwingend und von Amts wegen 

  • bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder
  • bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen.

von der Polizei ein_e Rechtsanwält_in zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten darf das Verhör oder die Vernehmung nicht stattfinden. Gibt es diesbezüglich Probleme? Bitte melde dich bei uns.


Ladung als Zeug_in

Du wurdest Zeug_in einer Straftat? Die Polizei informiert dich mittels Brief über den Stand des Verfahrens oder lädt dich zu einer polizeilichen Aussage.

Wichtig:
Du musst hingehen. Du musst eine Aussage machen und die Wahrheit sagen. Ist die beschuldigte Person mit dir verwandt oder bist du mit dieser in einer Beziehung, kannst du dich der Aussage „entschlagen“ – du musst nichts sagen. Das gilt auch, wenn du dich mit einer Aussage selber belasten würdest.

Du hast kein Recht auf Akteneinsicht.


Ladung als Opfer

Du wurdest Opfer einer Straftat? Opfer werden wie Zeug_innen behandelt, haben aber im Verfahren mehr Rechte. Z.B. dürfen sie Akteneinsicht nehmen.

Die Polizei lädt dich zu einer Aussage als Zeug_in. Du hast das Recht auf eine sensible Befragung und respektvolle Behandlung. Nimm eine Vertrauensperson mit. Diese darf die ganze Zeit über anwesend sein.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung. Das bedeutet: Du bekommst als Opfer einer Straftat Unterstützung in Form von rechtlichem Beistand oder auch Zugang zu kostenloser Therapie.

Nimm mit einer Beratungsstelle Kontakt auf und informiere dich.

Gesetze gegen Gewalt


Letzte Aktualisierung: August 2023

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