Rechtsinfos: Sex & Beziehung

Ab 14 darfst du Sex haben, egal wie alt dein Gegenüber ist und welches Geschlecht die Person hat.

Wußtest du, dass es eine Altersfreigabe für Pornos gibt? Oder ab wann man heiraten oder sich verpartnern darf?

Viele Fragen, hier findest du einige Antworten.
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Wer mit wem?

Das Gesetz erlaubt ab dem 14. Geburtstag einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr - unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Identität.

"Einvernehmlich" bedeutet, dass beide Beteiligten es wollen. Es darf kein Druck oder Zwang ausgeübt werden. 
Was einvernehmlich noch bedeutet, und wie das ganz praktisch ablaufen kann, erklären wir mit dem Zustimmungskonzept.

Unter 14 Jahren sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr oder mit ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) verboten.

Ausnahmen:

  • Ist die jüngere Person 13 Jahre alt und die andere bis zu drei Jahre älter, sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) erlaubt.
  • Ist die jüngere Person 12 Jahre alt und die andere bis zu vier Jahre älter, sind Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) erlaubt.

Für alle verboten ist:

  • Sex von Minderjährigen mit Autoritätspersonen (z.B. Lehrer_innen, Trainer_innen oder andere Betreuer_innen).
  • Sex mit den eigenen Geschwistern, Eltern oder Großeltern.
  • Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder wehrlos ist (z.B. durch K.O.-Tropfen).
  • Sexuelle Belästigung
  • Sex unter Zwang oder Drohung
  • Sex, bei dem eine Notlage ausgenutzt wird.

Pornografie

Pornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen mit dem Ziel, den_die Zuseher_in zu erregen. Nacktfotos, die man selbst von sich oder einer anderen Person macht, können ebenfalls pornografisch sein.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut Gesetz pornografisches Material

  • nicht besitzen (z.B. Downloaden)
  • nicht weitergeben (z.B. Handyfilme tauschen)
  • nicht verwenden (z.B. Anschauen im Internet)

Mehr zu Pornografie


Sexting

Beim Sexting werden Nacktaufnahmen (Fotos, Videos) von sich gemacht und verschickt (z.B. mit dem Handy).

Sexting ist straffrei, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind und es einvernehmlich ist.
Das heißt: Du kannst deinem_deiner Freund_in ein Nacktfoto von dir schicken, wenn du das möchtest und er_sie damit einverstanden ist. Er_sie darf es auf dem Handy speichern.

Allerdings: Niemand darf die Aufnahme anderen zeigen oder weiterschicken. Das wäre nämlich dann die Weiterverbreitung von Kinderpornografie und damit strafbar.

Also überlege gut, ob und wem du Nacktfotos von dir schickst.


Heirat und Eingetragene Partnerschaft

Ab dem 18. Geburtstag darfst du standesamtlich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Diese Regelung gilt für hetero- und homosexuelle Paare.

Willst du das vor dem 18. Geburtstag tun, muss dich ein Gericht für ehemündig erklären. Das geht, wenn du

  • mindestens 16 Jahre alt bist,
  • deine Erziehungsberechtigten zustimmen und
  • dein_e Partner_in volljährig d.h. mindestens 18 Jahre alt ist.

Zwei Minderjährige dürfen nicht heiraten.

Eine Heirat gegen deinen Willen (Zwangsheirat) ist verboten. Bist du davon betroffen, wende dich an eine Beratungsstelle für Unterstützung. Auch die Polizei kann helfen.


Beratungsstelle bei drohender Zwangsehe

Orient Express

  • Anlaufstelle und Beratung für Mädchen und Frauen, die von verschiedenen Formen von Verwandtschaftsgewalt wie z.B. Zwangsheirat und Verschleppung betroffen sind
  • Tel. 01/728 97 25
  • Erreichbarkeit: Mo, Mi, Do 09.00 – 17.00 Uhr, Di 09.00 – 13.00 Uhr
  • Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten sind die Schutzeinrichtungen telefonisch über den Frauennotruf 01 71 71 9 und die Frauenhelpline 0800 222 555 erreichbar.

Letzte Aktualisierung: August 2023

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